Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat sich gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch ausgesprochen. Eine Ausweitung allein der Verjährungsfristen "widerspräche dem Rechtssystem", erklärte Hahn. Die Fristen richteten sich laut Strafgesetzbuch (StGB) nach dem jeweiligen Höchstmaß der im Gesetz angedrohten Freiheitsstrafe.
Hahn rief Opfer dazu auf, sich nicht an die betroffenen Schulen und pädagogischen Einrichtungen sondern unverzüglich an Staatsanwaltschaft oder Polizei zu wenden. "Nur dann können die Verfahren rückhaltlos aufgeklärt und die Täter ihrer Strafe zugeführt werden", sagte der Minister. Auch Eltern, Verwandte und Lehrer sollten sich nicht vor einer Anzeige scheuen. Nötig sei "eine Kultur des Hinsehens".
Der hessische Generalstaatsanwalt hat laut Hahn in den vergangenen zehn Jahren 54 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in Kirchen, Schulen, Vereinen und ähnlichen Institutionen ermittelt. In 20 Fällen seien Lehrer und Pädagogen in Kindergärten beschuldigt worden, in 16 Fällen Priester und Pfarrer. Von den Verfahren seien bislang 42 abgeschlossen. In 21 Verfahren sei es zu einer Verurteilung gekommen, in drei Fällen ein Strafbefehl erteilt und vier Verfahren abgegeben worden. 14 Verfahren seien eingestellt worden.
Der Minister betonte, dass offenbar wesentlich mehr Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene in den eigenen Familien oder im engsten Umfeld sexuell missbraucht würden. Allein 2008 habe es in Hessen 3832 Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung gegeben. (epd/dpa)

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