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Sicherungsverwahrung: Gewalttäter soll freikommen

Das Landgericht Marburg schließt sich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs an: Ein 52-jähriger Gewalttäter muss aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Von Regine Seipel

Häftlinge in Sicherheitsverwahrung können ihre Freilassung beantragen.
Häftlinge in Sicherheitsverwahrung können ihre Freilassung beantragen.
Foto: ddp

Ein Gewaltverbrecher aus dem Gefängnis im nordhessischen Schwalmstadt wird zunächst nicht freigelassen, obwohl das Landgericht Marburg die weitere Haft für unzulässig erklärt hat. Die Staatsanwaltschaft will nach Mitteilung des Landgerichts gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.

Diese Beschwerde habe aufschiebende Wirkung, so dass der Häftling weiterhin in Sicherungsverwahrung bleibe, teilte das Landgericht am Dienstag in Marburg mit.

Insgesamt sitzen in der Vollzugsanstalt Schwalmstadt noch fünf andere Häftlinge in Sicherungsverwahrung. Bei diesen fünf Männern handelt es sich nach Informationen des hessischen Justizministeriums um Sexualstraftäter.

Auch sie müssten nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes eigentlich freigelassen werden, weil die deutsche Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung der Straftäter als unrechtmäßig beurteilt wurde. Eine Entscheidung in den fünf anderen Fällen aus Schwalmstadt will die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg erst treffen, wenn das Oberlandesgericht Frankfurt im Verfahren des sechsten Häftlings entschieden hat.

Der mehrmals vorbestrafte Mann, über den Marburg entschieden hat, wird seit über 18 Jahren in Schwalmstadt in Sicherheitsverwahrung gehalten, weil er immer noch als gefährlich eingestuft wird.

Zuletzt war der heute 52-Jährige in den 80er Jahren wegen Mordversuchs verurteilt worden. Nach seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sollte Deutschland ihm 50000 Euro Schmerzensgeld für die unrechtmäßige Haftfortdauer bezahlen. Wolf Winter, Vizepräsident des Landgerichts Marburg, hält es für nicht ausgeschlossen, dass der Fall am Ende wieder vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird.

Im Saarland ist in der vergangenen Woche in einem vergleichbaren Fall ein Verbrecher aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden. Der 61-jährige Sexualstraftäter, der 1969 ein 13-jähriges Mädchen getötet hatte und später mehrfach erneut gewalttätig geworden war, werde von der Polizei observiert, hatte das saarländische Innenministerium mitgeteilt. Bundesweit sitzen derzeit etwa 70 Häftlinge aufgrund rückwirkend verhängter Sicherungsverwahrung ein. Das Bundesjustizministerium will innerhalb von drei Wochen Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung vorlegen. (mit dpa)

Autor:  Regine Seipel
Datum:  18 | 5 | 2010
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