Angesichts von Protesten aus der CDU und den Kirchen hat die Landesregierung Korrekturen bei der geplanten Öffnung der Sonntagsarbeit angedeutet. Mit der Verordnung will die Regierung die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen für ganze Branchen freigeben, etwa für Callcenter und Versandhandel, für Immobilienmakler, Buchmacher und Videotheken sowie saisonal für Bierbrauer und Eishersteller.
Bisher dürfen diese Unternehmen nur mit Ausnahmeregelungen am Sonntag arbeiten. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) verteidigte zwar den Plan und sagte, Sonntagsarbeit werde damit „nicht zur Regel gemacht“. Er versprach aber auch: „Es findet durchaus noch eine Überprüfung statt.“ Er nehme die Einwände von Kirchen und Gewerkschaften „sehr ernst“. Diese lehnen die geplante Verordnung strikt ab. Der CDU-Abgeordnete Tobias Utter räumte ein, man könne „noch über einzelne Punkte reden“.
Sonn- und Feiertagsarbeit ist in Deutschland verboten und kann nur unter strengen Bedingungen zugelassen werden. „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“, heißt es im Grundgesetz (Artikel 140).
Die Landesregierung hält eine generelle Öffnung für zahlreiche Gewerbe für notwendig. Dazu zählen das Bestattungsgewerbe, Videotheken, Bibliotheken, Parkhäuser und Garagen, das Immobiliengewerbe und Musterhausausstellungen, Buchmacher, Lotto-Gesellschaften und – von April bis Oktober – Brauereien und Eishersteller.
Anträge von Linken und SPD, das Papier ganz zurückzuziehen, stießen bei CDU und FDP aber auf einhellige Ablehnung. Auch die Abgeordneten vom Sozialflügel der Union votierten in namentlicher Abstimmung gegen den Linken-Antrag.
Dabei hatte sich die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft in Hessen (CDA) in klaren Worten gegen das Vorhaben gewandt. Der CDA-Landesvorsitzende Matthias Zimmer, der im Bundestag sitzt, warnte, damit werde „lediglich einem Ausverkauf von christlichen Grundprinzipien nach der Lage des Zeitgeistes Vorschub geleistet“.
Strittig ist, wie weit die neue Verordnung tatsächlich eine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit mit sich bringen würde. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch sprach von einer „Geisterdebatte“ und fügte in Richtung der Opposition hinzu: „Das passiert alles schon längst, was Sie hier kritisieren.“
Opposition und Kirchen bezweifeln hingegen, dass mit der neuen Verordnung nur rechtlich geregelt wird, was ohnehin schon Praxis ist. So urteilen die Evangelischen Kirchen in einem Schreiben an das Sozialministerium, der Entwurf „bleibt nicht bei einer bloßen Bündelung der bestehenden Ausnahmeregelungen stehen, sondern beinhaltet deutliche Erweiterungen der Möglichkeiten für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen“.
SPD, Grüne und Linke befürchten, dass die geplante Verordnung die Tür öffnen könne für eine weitere Durchlöcherung des Verbots von Sonntagsarbeit. Wer dem Versandhandel Sonntagsarbeit genehmige, werde in ein paar Jahren das Fahrverbot für Lastwagen am Sonntag angreifen, damit Kunden beliefert werden könnten, so ihr Argument. „Hiermit treten Sie eine Lawine los, die Sie irgendwann nicht mehr aufhalten können“, sagte Wolfgang Decker (SPD).

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