Fulda. Im Prozess um aktive Sterbehilfe hat das Landgericht Fulda am Donnerstag eine 54-jährige Frau aus Kassel vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Den mitangeklagten Anwalt aus München verurteilte das Gericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 10000 Euro. Weitere 10000 Euro muss der Anwalt an den Hospizverein in Fulda zahlen. Auf Anraten des Anwalts hatte die Frau den Ernährungsschlauch ihrer 76-jährigen Mutter gekappt, die seit fünf Jahren im Wachkoma gelegen hatte. Damit habe sie ihrer Mutter ein würdevolles Sterben ermöglichen wollen.
Die Mutter hatte sich einen würdevollen Tod gewünscht, eine Patientenverfügung gab es aber nicht. Der Träger des Pflegeheims hatte entschieden, die Frau künstlich am Leben zu erhalten. Sie starb zwei Wochen später eines natürlichen Todes.
Die Staatsanwältin hatte auf eine Bewährungsstrafe für die Tochter und dreieinhalb Jahre Haft für den Rechtsanwalt der Frau plädiert. Er habe sich zum Herrscher über Leben und Tod erhoben und sowohl den Arzt als auch das Pflegeheim erheblich unter Druck gesetzt. Beide Verteidiger plädierten auf Freispruch ihrer Mandanten.
Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz, das auch für Klarheit sorgen müsse, wenn keine Patientenverfügung vorliege. "Einmal mehr haben wir gesehen, wie unsicher Angehörige, Pflegepersonal, Ärzte und Heimleitungen in rechtlichen und ethischen Fragen des Lebensendes sind", sagte Vorstand Eugen Brysch. Der unverantwortliche Rat des Rechtsanwalts habe nur Verlierer hinterlassen: "Sowohl die pflegebedürftige Mutter als auch die Tochter, die dem anwaltlichen Rat folgte, wurden in eine vermeidbare Krise gestürzt." (dpa)

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