Eklat im hessischen Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnder-Affäre: Der Ausschussvorsitzende Leif Blum (FDP) soll versucht haben, sich ein psychiatrisches Gutachten des Fahnders Rudolf Schmenger bei der Steuerberaterkammer zu besorgen, obwohl Schmenger ihm das ausdrücklich nicht gestattet hatte. Das behauptet der 50-jährige frühere hessische Fahnder Schmenger. Blum widersprach nach einer Sitzungsunterbrechung: „Der Ausschuss hat keine Belege dafür gefunden, dass die erhobenen Vorwürfe zutreffen.“
Es geht um das Gutachten, das Schmenger die Zulassung als Steuerberater ermöglichte, nachdem er vorher wegen angeblich unheilbarer psychischer Störungen aus dem Staatsdienst zwangspensioniert worden war. Schmengers Anwalt Otto Jäckel sagte, nur die Rückfrage der Steuerberaterkammer bei Schmenger am vergangenen Donnerstag habe verhindert, dass das Gutachten ausgehändigt wurde und es damit zu einer „schweren Straftat“ gekommen wäre. Nach Schmengers Ansicht sollte der Ausschuss sich überlegen, Blum von seiner Vorsitzenden-Funktion abzuberufen.
Als Schmenger und Anwalt Jäckel den Ausschuss zu Beginn seiner Vernehmung am Montagmorgen über Blums Ansinnen, das Gutachten einzusehen, informieren wollten, griff Blum ein. Es sei nicht gestattet, dass Zeugen ungefragt Erklärungen abgäben, sagte der Ausschussvorsitzende. Nachdem beide sich ein Schrei-Duell geliefert hatten, wurde die Vernehmung unterbrochen. Der Ausschuss beriet daraufhin eine Stunde in geschlossener Sitzung und wies anschließend die Vorwürfe zurück.
Zu einem weiteren Eklat kam es dann um einen Besucher, der live aus dem Ausschuss auf der Seite whistleblower-net.de berichtete. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerks hatte live im Internet über die Vernehmung Rudolf Schmengers berichtet. Das stieß auf den Unmut der Koalitionsfraktionen CDU und FDP: Die Veröffentlichung gebe fast den Wortlaut wieder und komme einer ebenfalls verbotenen Tonaufzeichnung gleich, entschied Blum. Er bat den Blogger, seine Arbeit einzustellen. Sonst müsse er Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Parteienstreit um Verbot für Blogger
Dies wiederum erzürnte den SPD-Abgeordneten Norbert Schmitt, der von einer Einschränkung journalistischer Tätigkeit sprach, für die es keine rechtliche Handhabe gebe. Auch Linke-Fraktionschef Willi van Ooyen kritisierte das Verbot und sagte: „Dies grenzt an Zensur.“ Dagegen verteidigte der FDP-Abgeordnete Stefan Müller die Entscheidung Blums. Es gehe nicht an, dass ein späterer Zeuge bei der Verhandlung nicht anwesend sein dürfe, aber im Internet andere Aussagen vor dem Ausschuss live mitverfolgen könne, argumentierte er. Schließlich sei ja auch die Übertragung von Bild- und Tonaufzeichnungen unzulässig. Auch CDU-Generalsekretär Peter Beuth nannte die Entscheidung des Ausschussvorsitzenden richtig, weil sonst nachfolgende Zeugen in ihren Aussagen beeinflusst werden könnten, zudem sei der Blogger als Besucher und nicht als Journalist angemeldet.
Ex-Steuerfahnder Schmenger nannte die Vorgänge um seine Zwangspensionierung vor dem Ausschuss seine „berufliche Vernichtung“. Vor dem Ausscheiden als Steuerfahnder sei er nur noch mit „Nullfällen“ betraut worden, die keinerlei zusätzliche Steuern erbracht hätten. Zudem sei ein Disziplinarverfahren mit unberechtigten Vorwürfen gegen ihn geführt worden.
(Die Internetseite des Bloggers: http://www.whistleblower-net.de/blog/) (mit dapd)

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