Relativ ungerührt sitzen die elf Richter in ihren blauen Roben am Mittwoch im Saal des Wiesbadener Staatsgerichtshofs und hören sich an, was ihnen die Minderheit und die Mehrheit im hessischen Landtag berichten. Die Minderheit, das sind die 45 Mitglieder von SPD und Grünen. Sie haben eine Verfassungsklage eingereicht, weil sie ihr Minderheitenrecht durch die Landtagsmehrheit der schwarz-gelben Regierungskoalition verletzt sehen.
CDU und FDP, so lautet der Vorwurf, blockierten den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnder-Affäre, weil sie den Untersuchungsauftrag unzulässig erweiterten und damit die Arbeit im Ausschuss verzögerten. Es geht um den Untersuchungsausschuss zum Fall der vier mit vorsätzlich falschen psychiatrischen Gutachten zwangspensionierten Frankfurter Steuerfahnder. Der nahm vor rund einem Jahr seine Arbeit auf.
Das Land Hessen entlässt seine besten Beamten. Was steckt dahinter? Verfolgen Sie die FR-Recherchen zur Steuerfahnder-Affäre.
Streit über Verfahrensfragen
SPD und Grüne hatten den Ausschuss ursprünglich beantragt, um herauszufinden, ob die vier Beamten eventuell auf politischen Druck hin zwangspensioniert wurden. Die Fahnder hatten sich gegen eine interne Verfügung gewehrt, mit der angeblich reiche Steuersünder verschont würden. Bislang wurde in dem Ausschuss jedoch noch kein einziger Zeuge vernommen; stattdessen liefern sich die beiden Lager einen Streit über Verfahrensfragen.
Am Ende der gut zweistündigen Verhandlung im Staatsgerichtshof überrascht Gerichtspräsident Günter Paul mit der Aussage, er werde das Urteil nicht vor der Kommunalwahl am 27. März verkünden. Ein genauer Termin werde noch festgesetzt. Die Opposition hatte sich eine Entscheidung binnen ein bis zwei Monaten erhofft.
Ein Urteil gibt es also am Mittwoch noch nicht, aber einen Teilerfolg für die Opposition. Denn die Landesanwältin, die Marburger Juraprofessorin Monika Böhm, stützt mit ihrem Plädoyer die Position von SPD und Grünen. Die Landesanwältin ist – ähnlich dem Staatsanwalt bei Strafgerichten – dem Staatsgerichtshof als öffentlicher Ankläger beigeordnet. Der Erweiterungsantrag von CDU/FDP sei unzulässig, urteilt sie, weil er den Kern des Untersuchungsauftrags verändere.
Schwarz-Gelb hatte unter anderem beantragt, die Leistung der vier Beamten zu beurteilen und zu ermitteln, ob es Kontakte von ihnen zu Abgeordneten gegeben habe. Die Leistung der vier Steuerfahnder sei für den Untersuchungsauftrag unerheblich, so die Landesanwältin. Und mit der Frage, ob es Kontakte von ihnen zu Abgeordneten gegeben habe, verübe die Koalition einen „Gegenangriff“. Damit würden nicht mehr die Regierungsverantwortlichen untersucht, sondern die Opposition.
Ob die elf Richter ebenfalls der Position der Opposition folgen, ist offen. Auf dem Papier haben diejenigen, die Schwarz-Gelb nahestehen, eine Mehrheit von sechs zu fünf. Neben fünf Berufsrichtern ist das Gericht nämlich mit sechs Mitgliedern besetzt, die vom Landtag gewählt wurden – von dessen Mehrheit.

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