Vor dieses hessische Verfassungsgericht sind SPD und Grüne gezogen, weil sie ihre Minderheiten-Rechte durch das Verhalten der Mehrheit im Untersuchungsausschuss zu der Affäre missachtet sehen. Sie monieren etwa die lange Liste von Zeugen, die CDU und FDP hören wollen, und befürchten auch durch zusätzliche Fragekomplexe der Koalition eine Verzögerung und Verwässerung der Aufklärung. Diese Anträge der Oppositionsfraktionen seien aber „unbegründet“, urteilt der Landtags-Justiziar Frank Schorkopf.
Das Land hatte 2007 bis 2009 vier Steuerfahnder aus dem Dienst entfernt, nachdem ein Gutachter sie für psychisch gestört erklärt hatte. Inzwischen hat ein Gericht festgestellt, dass der Gutachter vorsätzlich falsche Diagnosen stellte. Im Untersuchungsausschuss soll geklärt werden, wie es dazu kommen konnte und wie das Land mit den Steuerfahndern umgegangen ist. Die Koalition will den Auftrag des Ausschusses nun auch auf Fragen wie jene ausweiten, „ob die Dienstunfähigkeit von den vier Steuerfahndern gezielt betrieben“ worden sei. Das halten SPD und Grüne für unzulässig.
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Jurist Schorkopf weist das im Namen des Landtags zurück. Untersuchungsausschüsse seien nicht allein ein Instrument der Opposition, stellt er fest und zitiert das Bundesverfassungsgericht mit dem Satz: „Mehrheit und qualifizierte Minderheit müssen beide ihre Vorstellungen von einer sachgemäßen Aufklärung angemessen durchsetzen können.“ Der Landtags-Justiziar folgert, es gehe darum, „in der Auseinandersetzung die politischen Chancen der parlamentarischen Kräfte im Gleichgewicht und mit Blick auf den weiteren politischen Meinungskampf offen zu halten“.

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