Den hessischen Gerichten steht möglicherweise ein gewaltiger Umbruch bevor. Im Justizministerium in Wiesbaden denkt man nicht nur darüber nach, schon bald die Standorte von Arbeitsgerichten zu schließen. Auch die mögliche Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten ist kein Tabu, obwohl dafür nach Einschätzung vieler Experten das Grundgesetz geändert werden müsste.
Bei seinen regelmäßigen Besuchen in den Gerichten gibt Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) den Richtern bereits deutliche Fingerzeige. So sagte er als Gast des Frankfurter Arbeitsgerichts, das Nachdenken über "Synergieeffekte" sei "dringend notwendig" - aus finanziellen Gründen. Eine "schrittweise Konsolidierung des Landeshaushaltes" sei geboten. Konkrete Entscheidungen seien aber nicht gefallen. "Wir befinden uns in einem justizinternen Findungsprozess", so Hahn.
Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten, die das Arbeitsleben betreffen. In Hessen gibt es zwölf Arbeitsgerichte - in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Bad Hersfeld, Kassel, Limburg, Marburg, Offenbach, Wetzlar und Wiesbaden.
Verwaltungsgerichte sind zuständig, wenn Entscheidungen von Behörden angefochten werden. Die fünf hessischen Verwaltungsgerichte sind in Darmstadt, Gießen, Frankfurt, Kassel und Wiesbaden angesiedelt. Über den Verwaltungsgerichtshöfen steht der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Landessozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte und entscheiden über Rechtsstreite, die die soziale Sicherheit betreffen. Sozialgerichte gibt es sieben in Hessen, und zwar in: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden. Das Landessozialgericht als Berufungsinstanz ist in Darmstadt. (greg)
Genaueres verrät das Ministerium noch nicht. Der Gewerkschaft Verdi zufolge könnten die Arbeitsgerichte Offenbach, Limburg, Wetzlar und Bad Hersfeld vor der Schließung stehen, ebenso das Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Prozessparteien hätten dann mit weiteren Anreisen zu rechnen. So müssten die Menschen aus dem Gerichtsbezirk Limburg bis Wiesbaden fahren, die Wetzlarer bis Gießen und die Hersfelder nach Fulda. Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Offenbach könnte auf Frankfurt, Darmstadt und Hanau verteilt werden.
Bei Richtern und ihren Gewerkschaften stoßen die Vorhaben auf Proteste. "Das ist überhaupt nicht durchdacht", sagt Georg Schäfer, Sprecher der hessischen Richterinnen und Richter bei Verdi. Bisher sei nicht nachgewiesen, dass Geld eingespart werde. Dafür aber müssten Menschen im Rechtsstreit viel zu weite Wege zurücklegen. "Wenn der Streitwert niedrig ist, lohnt sich das gar nicht", sagt Schäfer. Das würde zu "Rechtsverweigerung" führen. Dem Deutschen Richterbund ist das geplante Vorgehen ebenfalls nicht schlüssig. "Die Richterbesoldung muss unabhängig vom Standort gezahlt werden", sagt Joachim Vetter vom Fachverband der Arbeitsrichter im Deutschen Richterbund. Auch bei den Verwaltungsgerichten fürchtet man Schließungen. So ließen Frankfurter Richter wissen, dass eine Ministeriums-Arbeitsgruppe vorgeschlagen habe, eines der Verwaltungsgerichte in Frankfurt, Wiesbaden oder Darmstadt zuzumachen. Sie befürchten, dass es Frankfurt trifft.
Anlass für die Überlegungen ist der Rückgang von Verfahren vor Verwaltungsgerichten, weil vor allem weniger Prozesse um Asylfälle geführt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Verschmelzung von Verwaltungs- und Sozialgerichten im Gespräch, denn die Sozialgerichte sind seit Einführung der Hartz-Gesetze überlastet. Das Grundgesetz nennt jedoch in Artikel 95 ausdrücklich fünf getrennte Gerichtsbarkeiten, darunter eben diejenigen für Verwaltungs- und Sozialrecht. Notwendig wäre also wahrscheinlich eine Verfassungsänderung, die auf Bundesebene geregelt werden müsste.
Proteste gegen das Vorhaben werden jedoch vor allem inhaltlich begründet. Die Gerichtsbarkeiten seien "sehr spezialisiert", sagt Verdi-Mann Georg Schäfer. Da habe es keinen Sinn, Verwaltungsrichter mit sozialrechtlichen Fällen zu betrauen. Auch der Präsident des Frankfurter Verwaltungsgerichts, Roland Fritz, betont das "sehr spezielle Fachwissen", das benötigt werde.
So sieht das auch der Sozialverband VdK in Hessen. "Sozialgerichte müssen eigenständig bleiben", sagt dessen Vorsitzender Udo Schlitt. Sozialrechtliche Entscheidungen etwa zur Kranken- oder Arbeitslosenversicherung erforderten Kompetenzen, "die nur bei dauerhafter Befassung mit den Grundfragen der sozialen Sicherheit gewährleistet" seien. Verwaltungsrichter hätten hingegen mit Bau- oder Atomrecht zu tun.
An den Gerichten wird die Diskussion kontrovers geführt. Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, Wolfgang Reimers, zeigte sich offen für eine Zusammenlegung. Harald Klein, Präsident des Landessozialgerichts, lehnt sie ab.
Unter den Wiesbadener Parteien haben sich nur die Grünen klar festgelegt: gegen die Vereinigung von Verwaltungs- und Sozialgerichten. Die SPD will zunächst Klarheit von der Regierung haben. Hahn müsse "die Gerüchteküche beenden", sagt SPD-Justizpolitikerin Heike Hofmann. "Die Pläne gehören auf den Tisch."

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