Im Streit um den Wasserpreis in Frankfurt am Main, den sich Stadtregierung und Wirtschaftsministerium gegenwärtig liefern, könnte es doch noch einen Kompromiss geben. "Wir sind grundsätzlich für eine außergerichtliche Einigung aufgeschlossen", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag auf Anfrage der Frankfurter Rundschau. Stadtkämmerer Uwe Becker (CDU) hatte als Kompromisslinie empfohlen, den Landesrechnungshof einzuschalten, um Kriterien für die Festsetzung des Wasserpreises zu bekommen, die alle anerkennen könnten.
Für das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden sei "eine außergerichtliche Einigung immer möglich", machte der Sprecher der Behörde deutlich. "Je schneller" dies geschehe, "desto besser". Grundsätzlich müsse der neue Tarif für den Gebrauch von Wasser in Frankfurt allerdings wesentlich günstiger werden und dem Verbraucher perspektivisch auch "eine angemessene Entlastung bringen".
Das Ministerium drängt auf die Reduktion der Wasserpreise. Und sieht sich in diesem Zusammenhang vom Bundesgerichtshof bestätigt: Nach einem entsprechenden Urteil des Gerichts ist eine Senkung des Preises um 37 Prozent im Gespräch. Das Land hält eine solche Verbilligung für angemessen, die Mainova und die Stadt Frankfurt nicht. Schließlich befänden sich die Tarife in der Stadt am Main gemessen an anderen Kommunen bereits in der unterer Hälfte.
Kämmerer Becker hält der Landesregierung in diesem Zusammenhang vor, "Äpfel und Birnen zu vergleichen", was einem bei der Angemessenheit des Preises nicht weiterhelfe. Becker geht davon aus, dass Wasser in Frankfurt kaum billiger als auf dem jetzigen Niveau anzubieten wäre. Schließlich müsse die Metropole für Pendler tagsüber ganz andere Ressourcen bereit halten als eine Stadt in Niederbayern.
Sollte es bei einem in den kommenden zwei Wochen angesetzten Treffen mit Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) nicht einen Kompromiss geben, bleibt für Kämmerer Becker wie für Mainova als Alternative allein die Rekommunalisierung der Wasserversorgung. Entsprechende Vereinbarungen darüber, die Wasserversorgung wieder in die vollständige Obhut der Kommune zurückzugeben, ließen sich für die Zeit nach 2015 anpeilen, so Becker. Vorausgesetzt, beide Seiten könnten sich auf Kriterien zur Bemessung des Preises verständigen.

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