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Tod eines Flüchtlings: Freispruch für Psychiater

Ein Kurde nimmt sich in Abschiebehaft in Frankfurt das Leben. Der 81-jährige Arzt hatte ihn nach nur einem Gespräch für gesund und damit abschiebbar erklärt. Von Jutta Rippegather

Zwei Männer sitzen auf einem Gang in Abschiebegewahrsam.
Zwei Männer sitzen auf einem Gang in Abschiebegewahrsam.
Foto: ddp

Mit einem Freispruch endete der Kunstfehler-Prozess gegen einen 81-jährigen Psychiater. Das Gericht kam zwar zu dem Schluss, dass der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte; doch er sei nur ein Glied in der Kette gewesen. Es sei nicht erwiesen, dass er mit seinem Fehler den Tod des 30 Jahre alten Mustafa Alcali zu verantworten hat.

Der Kurde hatte sich im Juni 2007 in Frankfurt in Abschiebehaft das Leben genommen. Der Psychiater hatte ihn nach nur einem Gespräch in einem Gutachten für gesund und damit abschiebbar erklärt. Damit kam er zu einem völlig anderen Urteil als seine Kollegen der Hanauer Psychiatrie, die den Kurden zuvor vier Wochen stationär behandelt hatten. Deren Diagnose lautete Schizophrenie. Sie warnten vor der Gefahr eines Suizids.

Der Prozess in Frankfurt warf ein Schlaglicht auf die medizinische Versorgung im hessischen Strafvollzug. Der Staatsanwalt sprach von einem "hochsensiblen Feld", auf dem der betagte Psychiater am Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt Kassel und in weiteren Gefängnissen tätig war. In einem Alter, in dem andere längst in Rente seien, habe er als Zwölf-Stunden-Honorarkraft hohe Verantwortung getragen.

Der Vertreter der Nebenklägerin, der Mutter des 30-Jährigen, warf dem Angeklagten vor, sich überschätzt zu haben. Auch er kritisierte, dass der 81-Jährige während des Prozesses keinerlei Selbstkritik oder Bedauern äußerte. Der Angeklagten blieb bis zum Schluss bei seiner Version: Die Hanauer Kollegen hätten ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, um Alcali vor der Abschiebung zu bewahren. Der Kurde sei nur gestresst, nicht schizophren gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass das Landgericht Hanau angesichts der beiden widersprüchlichen Diagnosen ein Obergutachten anfordere. Stattdessen winkten die Richter das Gutachten des damals 79-Jährigen durch.

Dilettantismus der Justiz

Alcali wurde vom Justizvollzugs-Krankenhaus nach Frankfurt ins Gefängnis überführt. Ohne Krankenakte, aber mit einem Vorrat an Medikamenten, die er trotz der neuen Diagnose auch in Kassel weiterhin erhielt. Weil er körperliche Beschwerden zeigte, setzte der Arzt in Frankfurt die Neuroleptika abrupt ab. Zuvor hatte er in Kassel angerufen, wo eine Kollegin, ebenfalls Allgemeinmedizinerin, sagte, Alcali brauche die Pillen nicht. Auch diese Ärztin sei ein Glied in der Kette, sagte der Verteidiger, der auf Freispruch plädierte. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro gefordert.

Nach Ansicht von Pro Asyl saß der falsche Mann auf der Anklagebank. Jürgen Banzer (CDU), seinerzeit Justizminister, habe den offenbar gewordenen Dilettantismus zu verantworten, sagte Sprecher Bernd Mesovic. Es sieht dringend Handlungsbedarf: "Die Justiz muss dafür sorgen, dass Ärzte nicht unter Außerachtlassung ärztlicher Sorgfaltspflichten ihre Patienten dem Zugriff abschiebegeiler Behörden überantworten."

Autor:  Jutta Rippegather
Datum:  14 | 8 | 2009
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