Ali A. steht schon wieder wegen Totschlags vor dem Frankfurter Landgericht. Das hatte ihn vergangenes Jahr wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aber kassiert. Dem BGH erschloss sich nicht, warum das Landgericht bei A. noch nicht einmal einen bedingten Tötungsvorsatz erkennen wollte Das kann man dem BGH nicht verdenken.
Ali A. hatte am 4. Oktober 2008 nahe einer Kleingartenanlage den Obdachlosen Hanspeter R. totgeschlagen. Der Grund liegt im Dunkeln. Möglicherweise hatte der 22-jährige Arbeitslose, der wie meistens bekifft und betrunken war, einfach nur einen gefunden, der in der sozialen Hackordnung noch unter ihm stand.
Hanspeter R. wurde am nächsten Morgen von einem Rentner gefunden, drapiert auf einem Feldweg, ausgezogen bis auf die Socken. Er war verblutet, nachdem Ali A. etwa eine halbe Stunde auf ihn eingedroschen hatte. Seine Rippen waren gebrochen, Nasen- und Jochbein zertrümmert. "Ich glaub´, dem hat´s gefallen, das war ein kranker Typ", hatte Ali A. in der ersten Verhandlung gesagt und sich auf Notwehr berufen. Obwohl er selbst keinerlei Verletzungen hatte. In der jetzigen Verhandlung sagt A. gar nichts mehr.
Vielleicht ist das auch besser so. Jetzt sprechen die Gutachter. A. sei "unfähig, Verantwortung zu tragen und Konsequenzen zu ziehen", hieß es im ersten Urteil. Er leide unter einer Aufmerksamkeitsdefizitsstörung, die nie behandelt worden sei. Hinzu komme noch die damalige Steuerungsunfähigkeit durch Alkohol- und Cannabiskonsum. Dies aber, befand der BGH, sei bei A. ja irgendwie Normalzustand. Überhaupt sei die "Beweisführung lückenhaft" gewesen - also wurde der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben.
Da es nicht bloß um das Strafmaß geht, muss der Prozess erneut in voller Länge geführt werden. Ali A. verfolgt ihn schweigend, von Zeit zu Zeit auch sichtlich amüsiert. Er trägt dabei ein Fan-T-Shirt des legendären kolumbianischen Drogenbarons Pablo Escobar, der ihm wohl irgendwie gefallen hat.

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