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Über die Klinge

Die Zahl der Messerattacken nimmt trotz des verschärften Waffengesetzes ständig zu

        

Illegal: Der Besitz eines  Butterflymessers.
Illegal: Der Besitz eines Butterflymessers.
Foto: ddp/David Evans

Nur ein paar Fälle aus den letzten Tagen: Am Dienstagnachmittag gerät ein 19-Jähriger mit einem Bekannten im Frankfurter Stadtteil Fechenheim in Streit, plötzlich zieht er ein Messer und sticht mehrmals zu, sein Opfer stirbt. Nur drei Stunden später sticht ein Mann in der Innenstadt einem anderen in den Bauch, der überlebt schwer verletzt. In der Nacht zuvor dasselbe im Bahnhofsviertel, diesmal steckt das Messer im Rücken, wieder schwere Verletzungen. Dazwischen bedroht ein Mann in Höchst einen Geldboten, ein Jugendlicher in Eschersheim einen Gleichaltrigen. Immer mit dem Messer.

Beängstigende Entwicklung

Und das, sagt Manfred Vonhausen, seien nur die Fälle, über die von der Polizei auch berichtet würde. „Es gibt noch viele andere Situationen, in denen Menschen mit Messern bedroht werden, die aber glimpflich ausgehen.“ Der Sprecher der Frankfurter Polizei beobachtet eine ständige Zunahme von Messerangriffen in der Stadt, er spricht von einer „echten Problematik“, die „beängstigende Züge“ angenommen habe.

Nach jüngsten Zahlen der Frankfurter Kriminalitätsstatistik sind Messer die häufigsten Tatwerkzeuge bei „versuchten und vollendeten Tötungsdelikten“, wie solche Angriffe technisch genannt werden, allein im vergangenen Jahr waren es 25 Fälle. Die allermeisten Bedrohungssituationen mit Messern fielen allerdings in den Bereich der Körperverletzung, sagt Vonhausen. Die Art der Tatwerkzeuge werde dabei allerdings nicht in der Statistik erfasst. Aus der Politik kommt regelmäßig die Forderung, jeden Messerangriff als Tötungsversuch zu ahnden – um mit den höheren Strafen abzuschrecken.

Es sind Messerattacken wie jene am Dienstag in Fechenheim, die die Bundesregierung inzwischen dazu veranlasst haben, das Waffengesetz auch für Messer zu verschärfen. So ist schon seit 2008 das Führen gefährlicher Messer in der Öffentlichkeit untersagt. Von dem Verbot betroffen sind vor allem sogenannte Einhandmesser, die mit einer Hand ausklappbar sind, und Messer mit einer feststehenden Klinge von ehr als zwölf Zentimetern.

Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen: So dürfen Angler 14 Zentimeter lange Fischmesser dabei haben, keinem Jäger wird sein Hirschfänger abgenommen. Und auch zur Brauchtumspflege dürfen Messer weiterhin getragen werden. Während das Bundesinnenministerium sich seinerzeit optimistisch zeigte, mit einem schärferen Messerverbot einen Rückgang von Straftaten zu erreichen, kritisiert die Gewerkschaft der Polizei das Trageverbot von Messern als „gesetzliches Deckmäntelchen für den langjährigen Personalabbau bei der Polizei und eine Beruhigungspille für die Bürger“.

Die Hemmschwelle sinkt

Tatsächlich nahm die Zahl der Attacken mit Messern nicht ab, sondern, vor allem in Städten wie Frankfurt und Berlin, zu. Waffenhändler, die in ihren Auslagen mit Einhandmessern, Wurfsternen und übergroßen Klingen werben, reagieren auf Fragen zurückhaltend. „Wer mit einem Messer jemanden angreifen möchte, den interessiert das Waffengesetz nicht“, sagt ein Händler. Große Messer gebe es in jedem Haushalt. Das Bundeskriminalamt sieht das ähnlich: Vor allem Jugendliche, die Messer mit sich führten, heißt es, würden von einem Verbot kaum abgeschreckt. Die Schwelle, zum Messer zu greifen, sagt auch Vonhausen, „sinkt immer weiter“.

Autor:  Felix Helbig
Datum:  5 | 8 | 2011
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