Ein Euro pro Einwohner im Jahr für die Arbeit der Tierheime. Das fordert Hessens Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin, um das dramatisch gesunkene Spendenaufkommen aufzufangen. "Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, sich um Fundsachen, so auch um Tiere, zu kümmern." Wenn sie damit die Tierheimschutzvereine beauftragten, müssten sie diese dazu finanziell ausstatten. Doch jetzt, in der Krise, drohe das Staatsziel Tierschutz aus dem Blick zu geraten, befürchtet Martin.
"Das ist ein toller Vorschlag", entgegnet Karl-Christian Schelzke, Direktor des hessischen Städte- und Gemeindebunds. "Doch woher soll das Geld kommen?" Schon jetzt könnten die Kommunen kaum das Geld für Sozialleistungen aufbringen. "Sollen wir an der Hausaufgabenhilfe oder Seniorenunterstützung streichen? Das ist eine schwierige Situation." Schelzke rät den Tierschützern, sich stärker um Sponsoren zu bemühen. Die Forderung Martins, kurzfristig Geld aus Lotto/Tottomitteln zur Verfügung zu stellen, stößt bei ihm auf Zuspruch. "Wir unterstützen sie gerne dabei."
Juristisch gesehen sind Gemeinden nur für Fundtiere verantwortlich. Nicht aber für "herrenlose Sachen", etwa einen am Baum angebundenen Hund. In der Praxis schließt jede Kommune nach Auskunft des hessischen Städte- und Gemeindebunds einen Pauschalvertrag mit dem Tierheim ab.
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. (Paragraf 90a, BGB)
Die meisten aufgefundenen Haustiere sind nicht besitz- oder herrenlos, weil sie entweder (wie z. B. Katzen) immer wieder zum Eigentümer zurückkehren oder die äußeren Umstände darauf hinweisen, dass der Eigentümer sich der Tiere entledigen wollte. (VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001, Aktenzeichen 10 E 2160/01)
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. (Tierschutzgesetz, Paragraf 2)
Das Fundrecht verpflichtet den Finder dazu, den Fund bei einem Wert von mehr als 10 Euro bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Er ist weiter verpflichtet, die Fundsache dem Besitzer auszuhändigen. Kennt er ihn nicht, kann er die Sache entweder der zuständigen Behörde abliefern oder sie verwahren. (jur)
Die Zeit drängt. In Hessen geraten immer mehr Tierheime an die Grenzen ihrer Kapazitäten, sagt Alfred Günkel, Vorsitzender des Landestierschutzverbands. "Innerhalb von einem Jahr ist die Zahl der Abgabetiere bundesweit um 30 Prozent gestiegen." Das Spendenaufkommen zum Beispiel in Hessen sei parallel dazu um ein Viertel gesunken.
Futter und Ärzte teurer
Früher hätten sich die Leute noch mit einer plötzlich aufgetretenen Allergie herausgeredet. Inzwischen würden sich die meisten offen dazu bekennen, dass sie sich ihren Hasso oder ihr Mohrle nicht mehr leisten können.
Ein Grund dafür sind die höheren Preise, sagt Günkel. Innerhalb von zwei Jahren seien die Kosten für Futter um 15 Prozent gestiegen, die für Tierärzte in Westdeutschland um 13 Prozent. Die klammen Kommunen drehten an der Schraube Hundesteuer: 600 Euro pro Jahr für einen Rottweiler oder eine andere Rasse, die auf der Liste der gefährlichen Hunde steht. Das könnte sich kaum ein Arbeitsloser leisten.
Es gibt noch weitere Gründe für die Überfüllung der Heime - zum Beispiel Gedankenlosigkeit. So mancher verliert schnell den Spaß, wenn sich das niedliche Hündchen zum ausgewachsenen unerzogenen Köter entwickelt hat. Martin hat dafür ein Rezept. "Bundesweit muss eine verbindliche Sachkundeprüfung eingeführt werden." Der positive Nebeneffekt eines solchen Hundeführerscheins: Er diene der Sicherheit, weil es zu weniger Zwischenfällen komme.
Nicht wenige der Tiere in den Asylen stammten aus unqualifizierter, unkontrollierter Vermehrung. Deshalb fordert Martin dem "skrupellosen Hundehandel konsequent entgegenzutreten". Eine Forderung, der sich Günkel anschließt. Er berichtet von dem Schicksal eines Hundes aus Polen, der per Inserat nach Südhessen verkauft wurde. Er wurde krank, musste operiert werden. Der Halter hatte kein Geld dafür und gab ihn im Tierheim ab.
Martin hat noch einen weiteren Vorschlag, wie die Halter ausgebüxter oder ausgesetzter Hunde und Katzen schnell gefunden und gegebenenfalls zur Kasse gebeten werden können: Eine Chippflicht wie in der Schweiz.

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