Die Mainzer Stadtwerke sind nicht bereit, zu viel eingezogene Wassergebühren für die Jahre 2010 bis 2012 zurückzuerstatten. Das fordert aber der Mainzer Anwalt Johannes Zindel und droht dem städtischen Unternehmen mit einer Klage.
Das Bundeskartellamt hatte die überhöhten Preise im Mai beanstandet, zum 1. Januar sollen die Gebühren gesenkt werden. Diese Preissenkung basiere auf einer „freiwilligen Verpflichtungszusage“, teilen die Stadtwerke dazu mit. Ziel der Vereinbarung mit dem Bundeskartellamt war demnach, „ein langwieriges Kartellverfahren zu vermeiden“.
Die Zusage sei als „Gesamtpaket“ zu verstehen, das den Zeitraum 2013 bis 2019 umfasse – ansonsten wäre die Preissenkung geringer ausgefallen. Die angekündigte Klage des Mainzer Anwalts bezeichnen die Stadtwerke als „aussichtslos“. Schließlich habe das Kartellamt nicht festgestellt, dass die Wasserpreise „missbräuchlich überhöht“ gewesen seien.
Zindel will nur dreimal etwa 15 Euro zurückverlangen, doch die Stadtwerke könnte das satte 13,5 Millionen kosten. Denn nicht nur der Rechtsanwalt, sondern weitere 24.0000 Stadtwerke-Kunden haben jahrelang zu viel für ihr Wasser bezahlt. Er will sich einen „klageberechtigten Verband“ suchen, auf dessen Klage hin dann die „Übererlöse“ der Stadtwerke abgeschöpft würden. (jok.)
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