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Überwachung: Bouffier will alles sehen und hören

Experten melden erhebliche Zweifel an, ob Kennzeichen-Erfassung und Rasterfahndung sinnvoll sind. Innenminister Bouffier besteht darauf, sie künftig trotzdem zu nutzen - ebenso wie die Online-Durchsuchung. Von Pitt von Bebenburg

Überwachen, durchsuchen - das will Volker Bouffier.
Überwachen, durchsuchen - das will Volker Bouffier.
Foto: Sascha Rheker

Mit weitreichenden Vorschlägen für neue Polizeibefugnisse hat sich Innenminister Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden in die Debatte über das hessische Polizeirecht eingeschaltet. Es muss novelliert werden, weil das Bundesverfassungsgericht Regelungen zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen, zur Rasterfahndung und zum Lauschangriff für verfassungswidrig erklärt hatten.

Obwohl Experten in einer Landtagsanhörung erhebliche Zweifel angemeldet hatten, ob Kennzeichen-Erfassung und Rasterfahndung sinnvoll sind, besteht Bouffier darauf, sie künftig zu nutzen. Auch am Lauschangriff hält er fest. Daneben schlägt der Minister eine Reihe von zusätzlichen Möglichkeiten für die Polizei vor. Dazu zählen die Online-Durchsuchung, das Recht zum Einbruch in Wohnungen, um technische Mittel zu installieren, und die Erlaubnis, Online-Telefonate über das "Skype"-Programm mitzuhören.

Bouffiers Liste

Online-Durchsuchung von Computern

Telefon-Überwachung, auch wenn Gespräche via Internet geführt werden

Unterbrechen von Telefon-Netzen, um Anschläge mit Handys verhindern zu können

Einbrechen in Wohnungen und Garagen, um Abhör-Einrichtungen anzubringen

"Demut wäre angebracht"

SPD und Grüne zeigten sich verwundert. Der Minister wolle "offenbar von seinem jahrelangen Versagen ablenken", urteilte der SPD-Innenpolitiker Günter Rudolph. Die Grüne Mürvet Öztürk meinte, angesichts der Niederlagen vor dem Bundesverfassungsgericht wäre "nicht neuer Gesetzgebungs-Aktionismus, sondern eher Demut angebracht".

Bouffier bringt keinen eigenen Gesetzentwurf ein, weil das Landtagsverfahren bereits läuft, das durch eine Initiative der FDP angestoßen worden war. Sein Text sei deshalb als "Handreichung für die Fraktionen" zu verstehen.

Bei seinem Vorstoß für die Online-Durchsuchung hält sich Bouffier nach eigenen Worten eng an das BKA-Gesetz, über das sich CDU und SPD auf Bundesebene verständigt hatten. Es gehe nicht darum, "ein normales Instrument polizeilicher Arbeit" zu schaffen, betonte er. Vielmehr dürfe eine Computer-Durchsuchung über die Leitung nur in "extremen Fällen" eingesetzt werden.

Die hessische SPD zögerte. Man wolle Bouffiers Vorschlag zur Online-Durchsuchung ebenso wie den Eingriff in die Internet-Telefonie oder die Erlaubnis, Telefongespräche ganz abbrechen zu können, "genau prüfen", kündigte Fachpolitiker Rudolph an. FDP, Grüne und Linke lehnen Online-Durchsuchungen ab. Die FDP zeigte sich offen für die Überwachung von Telefonaten über Internet.

Kennzeichen-Lesegeräte sind nach Bouffiers Ansicht weiter sinnvoll. Sie sollten eingesetzt werden, um die Anreise von "Problemfans" vor Fußballspielen zu beobachten oder um das Umfeld gefährdeter Objekte zu überwachen, sagte der Minister. Die SPD nannte des Ministers "unbedingtes Klammern" an diese Technik "nicht nachvollziehbar".

Autor:  PITT VON BEBENBURG
Datum:  30 | 9 | 2008
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