Drei Jahre war der Funktechniker bei einer Nato-Einrichtung in Belgien Röntgenstrahlen ausgesetzt. Dann erkrankte er an Leukämie, starb zwei Jahre später daran. Die Wehrbereichsverwaltung lehnte eine Entschädigung ab. Die Witwe des 38-Jährigen klagte - und bekam Recht.
Das Urteil aus dem September gehörte zu den herausragenden des vergangenen Jahres, sagte Jutta Maurer, Sprecherin des Landessozialgerichts, am Dienstag in Darmstadt. Zugleich zeige es, dass die Behörde längst nicht nur mit Verfahren zu Hartz IV beschäftigt sei. Der Fall des Zeitsoldaten war auch einer der arbeitsintensivsten, wie Präsident Harald Klein ergänzte. Schon allein die Suche nach geeigneten Gutachtern sei ein schwieriges Kapital gewesen. Gleichwohl arbeiten die 75 Richtern in dem Haus am Steubenplatz hocheffektiv, wie ihr Chef betont. Jeder erledige rein rechnerisch 350 Verfahren pro Jahr. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Eilverfahren betrage gerade einmal 1,4 Monate. Die Akzeptanz der Behörde bei der Bevölkerung sei entsprechend hoch. Auch weil die Richter sich nicht nur auf das Urteilen beschränkten. "Wir wollen nicht nur richten, sondern auch schlichten." Aufgabe sei auch, den Menschen die Rechtslage zu erklären, auch mögliche andere Wege aufzuzeigen, um an ihr Recht zu kommen. "Damit tragen wir zum Rechtsfrieden und Sozialfrieden bei."
Krankengeld im Urlaub: Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Er erhält Krankengeld. Voraussetzung ist aber, dass der Versicherte das in europarechtlichen Verordnungen bestimmte Meldeverfahren eingehalten hat. (AZ L 8 KR 169/06)
Gesundheitsbonus: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihre Versicherten nur für gesundheitsbewusstes Verhalten und nicht für den Verzicht auf medizinische Leistungen finanziell entlasten. (AZ L 1 KR 150/08 KL)
Unterkunftszuschuss für Studierende:
Wird BAföG wegen Erreichen der Bagatellgrenze nicht ausgezahlt, steht dies einem Anspruch auf Zuschuss zu den Unterkunftskosten nach dem SGB II nicht entgegen. (AZ L 6 AS 340/08 B ER)
Anspruch auf Versorgung: Leidet ein gesetzlich Versicherter an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die keine anerkannte medizinische Behandlung zur Verfügung steht, kann er die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Medikament beanspruchen. Der Betroffene muss sich in einer Notstandssituation befinden . (AZ L 1 KR 51/05)
Solarstrom für Hartz IV-Empfänger:
Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Erstattung angemessener Unterkunftskosten, auch bei selbst genutztem Wohneigentum. Hierzu gehört ebenso die Anschaffung einer Solaranlage. (AZ L 7 AS 326/09 B ER)
Arbeitslosengeld trotz Kündigung:
Kündigt ein Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen wie Überforderung, erhält er Arbeitslosengeld ohne die Sperrzeit von zwölf Wochen. (AZ L 9 AL 129/08) prmk
Ein Fall ohne Papier
Ob Hartz IV-Gesetze oder die Auswüchse des Wettbewerbs im Gesundheitswesen: Die Materie, mit der die Darmstädter Richter sich beschäftigen, wird immer komplexer. Spezialisierungen sind notwendig. Das ist nur eine Argument Kleins gegen eine mögliche Fusion mit dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Seine Behörde arbeite zudem sehr erfolgreich, habe sich in den vergangenen Jahren immer wieder modernisiert und arbeite weiter an ihrer Effektivität. So teste das Gericht seit einem Jahr die komplette papierlose Bearbeitung eines Falles - von dem elektronischen Eingang der Klage bis zur Urteilsbegründung.
Klein hätte auch nichts dagegen, noch mehr Kollegen vom Personalüberhang des Verwaltungsgerichtshof zu übernehmen: "Wir sind gerne bereit, Richter aus Kassel bei uns zu integrieren", lautet das Angebot des Präsidenten, der selber vor sieben Jahren vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf den Chefsessel nach Darmstadt gewechselt war.
Beide Gerichtsbarkeiten zusammenzulegen spare hingegen keinen Cent. Im Gegenteil: Eine Fusion verursache hohe Kosten. Mitarbeiter müssten neu eingearbeitet, ein größeres Gebäude müsse bezogen werden. Auch bei den Sozialverbänden und der Bevölkerung stießen die Pläne der hessischen Landesregierung auf wenig Verständnis: "Unsere Eigenständigkeit ist nicht nur effektiv, sondern auch wichtig für den Sozialfrieden."

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