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Unschuldig hinter Gittern : Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Ein Lehrer aus Hessen ist nach zehn Jahren vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden. Die Kollegin wollte seinen Job. Der Lehrer, der heute von Hartz IV lebt, fordert Haftentschädigung vom Land Hessen.

        

Lehrer Horst A. (r.) mit seinem Anwalt Hartmut Lierow.
Lehrer Horst A. (r.) mit seinem Anwalt Hartmut Lierow.
Foto: dapd

Jetzt ist es auch höchstrichterlich festgestellt: Der ehemalige Lehrer einer Schule im südhessischen Reichelsheim hat fünf Jahre lang unschuldig hinter Gittern gesessen. Die Revision gegen seinen nachträglichen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) jetzt verworfen: Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit.

Der in Völklingen lebende Mann war 2001 von einer Kollegin beschuldigt worden, sie im Biologie-Vorbereitungsraum der Schule vergewaltigt zu haben. Ein Jahr später wurde er deshalb vom Landgericht in Darmstadt zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt – zu Unrecht, wie er von Beginn an beteuert hatte.

"Ich habe zehn schreckliche Jahre hinter mir"

Auch nachdem er die Strafe voll verbüßt hatte, kämpfte der Lehrer deshalb um die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Im vergangenen Sommer wurde der Fall vor dem Landgericht in Kassel neu aufgerollt und der 52-Jährige freigesprochen.

Der Mann sei „Opfer einer gezielten Falschaussage“ geworden, befand das Gericht. Am angeblichen Tattag im August 2001 habe sich „nichts abgespielt, was auch nur ansatzweise mit einer Vergewaltigung zu tun haben könnte“. Das Motiv für die falsche Beschuldigung sah die Strafkammer darin, dass die Frau ihren Kollegen loswerden wollte, weil er ihrer Karriere im Weg stand: Sie habe anstelle des Angeklagten in der Sekundarstufe II unterrichten wollen.

Die erheblichen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 46-Jährigen waren unter anderem durch etliche Lügengeschichten genährt worden, die sie den Ermittlern aufgetischt hatte. So hatte sie neben einer nicht existierenden Tochter den Tod eines angeblichen Lebensgefährten erfunden, der als Kriminalbeamter an den Ermittlungen in ihrem Fall beteiligt gewesen und dann bei einer Terrorismus-Fahndung schwer verletzt worden sei. Es stellte sich jedoch heraus, dass er nicht – wie von ihr behauptet – an einer Kopfverletzung gestorben war, sondern noch lebte.

„Mein Leben wird sich nun um 360 Grad drehen“, hatte der Lehrer nach seinem Freispruch erklärt. „Ich habe zehn schreckliche Jahre hinter mir, jeder Tag war ein Überlebenskampf.“

Nach seiner Haftentlassung hatte er keine neue Anstellung bekommen und von Hartz IV gelebt. Der Frau, die ihn zu Unrecht hinter Gitter brachte, droht jetzt ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung. Von ihrer Arbeit als Biologie-Lehrerin in Bielefeld war die 46-Jährige bereits kurz nach dem Urteil des Kasseler Landgerichts suspendiert worden.

Lehrer will von Hessen entschädigt werden

Nachdem der Lehrer freigesprochen wurde, fordert er jetzt Haftentschädigung vom Land Hessen. Bei einem Pauschalbetrag von 21 Euro pro Tag stünden ihm fast 40.000 Euro zu, sagte sein Anwalt Hartmut Lierow. Hinzu kämen auch entgangene Zahlungen für Versorgungsansprüche. (mit dpa)

Autor:  Joachim Tornau
Datum:  20 | 2 | 2012
Kommentare:  5
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