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Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof: BKA bekommt Recht

Juristischer Erfolg für das Bundeskriminalamt: Im Streit um die Zulassung von zwei Journalisten zur Berichterstattung über den Nato-Gipfel ist seiner Beschwerde stattgegeben worden.

Gebäude des Bundeskriminalamts in Wiesbaden.
Gebäude des Bundeskriminalamts in Wiesbaden.
Foto: dpa

Kassel. Im Streit um die Weitergabe von Daten zur Akkreditierung eines Fotoreporters an die Nato hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dem Bundeskriminalamt (BKA) Recht gegeben.

Nach dem Urteil vom Donnerstag war die Entscheidung des BKA damit korrekt, die Daten im Vorfeld des an diesem Freitag und Samstag stattfindenden Nato-Gipfels zur Verfügung zu stellen. Die Nato hatte aufgrund der übermittelten Informationen eine Akkreditierung abgelehnt. Kritik an der Entscheidung des VGH kam von den Grünen.

Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts von den obersten hessischen Verwaltungsrichtern zurückgenommen. Das Gericht in Wiesbaden hatte am Vortag entschieden, dass das BKA seine Einschätzungen über Journalisten nicht weitergeben dürfe.

Das Gericht verpflichtete die Behörde, die zur Akkreditierung des Fotojournalisten abgegebene Einschätzung zurückzuziehen und dem Nato-Hauptquartier zu erklären, das Votum sei unzulässig.

Betroffen ist ein freiberuflicher Berliner Fotograf, der sich bei der Nato akkreditieren wollte, um für die Zeitung "Neues Deutschland" vom Gipfel am 3. und 4. April in Straßburg, Baden-Baden und Kehl zu berichten. Die Nato lehnte dies ab und verwies auf eine negative Einschätzung des BKA. Darin war dem Journalisten der Hinweis "Straftäter linksorientiert" zugeordnet.

Im Gegensatz zum Wiesbadener Verwaltungsgericht entschied der VGH am Donnerstag in Kassel, dass die Behörde die zur Akkreditierung des Fotoreporters abgegebene Einschätzung nicht förmlich zurückziehen müsse. Auch zu der offiziellen Erklärung an das Nato-Hauptquartier, dass das Votum unzulässig sei, wurde das BKA nicht verpflichtet.

Die obersten Verwaltungsrichter Hessens betonten allerdings, dass weniger die Sache selbst geklärt worden sei. Da es sich aber um eine Eilsache handele und vollendete Tatsachen geschaffen seien, gebe es keinen Raum mehr für eine einstweiligen Anordnung. (Az.: 8 B 1041/09 und 8 B 1043/09).

Der Fraktionsvize der Grünen, Hans-Christian Ströbele, kritisierte die Entscheidung. "Das BKA darf nicht entgegen gesetzlichen Verboten Daten einfach übermitteln in der Erwartung, kein Gericht rügt so geschaffene Fakten mehr", teilte der mit. Die NATO müsse auch kritische Berichterstattung zuzulassen, "auch um einer weiteren Eskalation der Proteststimmung entgegenzuwirken". (dpa) ¦

Datum:  2 | 4 | 2009
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