Der Sänger Udo Jürgens ist nicht der Vater einer 39 Jahre alten Frau aus Südhessen, die in dieser Frage gegen ihn geklagt hat. Auch der am 20. Dezember durchgeführte zweite Vaterschaftstest sei negativ, teilten das Amtsgericht Dieburg und das Züricher Medienbüro des 77-Jährigen am Dienstag übereinstimmend mit. Der zweite Test wurde vom Amtsgericht angeordnet, weil die vermeintliche Tochter eine erste DNA-Analyse angefochten hatte. „Ich bin froh, dass sich endlich Klarheit ergeben hat“, sagte Jürgens dem Schweizer Boulevardblatt „Blick“.
Die Mutter der 39-Jährigen hatte behauptet, 1971 eine Nacht mit dem österreichischen Schlagersänger in einem Hotel verbracht zu haben, woraus die Tochter hervorgegangen sei. Das Verfahren läuft seit Juli 2011. Zunächst hatte Jürgens sich Medienberichten zufolge geweigert, seine Vaterschaft in dem Fall prüfen zu lassen.
Nach Auskunft des Direktors des Dieburger Amtsgerichts, Frank Richter, habe ein darauf spezialisiertes Institut das Gutachten über die DNA-Probe in den Tagen nach Weihnachten verfasst. Am 30. Dezember sei es dem Amtsgericht zugegangen. Die Justiz habe damit bewiesen, dass sie auch sehr schnell sein kann: „Wir haben den Fall mit Hochdruck bearbeitet“, sagte Richter.
Udo Jürgens wird eine Vielzahl von Affären und erotischen Abenteuern nachgesagt. Er habe in Liebesdingen „erst jenseits der 30“ über die Stränge geschlagen, sagte er im Herbst dem Magazin „Stern“. Der Erfolg bei den Frauen sei mit dem beruflichen einhergegangen. „Mit 20, 25 war das auch noch nicht so toll bei mir“, räumte Jürgens ein. Später habe er sich dann nicht einmal mehr bemühen müssen. (dapd)

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