Nein, versicherte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Donnerstag erneut, der hessische Verfassungsschutz beobachte die Linke nicht mit geheimdienstlichen Mitteln, sondern nur aus offenen Quellen. Die Abgeordneten der Linken im Land- und Bundestag sowie im Europaparlament würden vom hessischen Geheimdienst gar nicht beobachtet.
Einen Widerspruch ließ Rhein offen. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, hatte angegeben, in die Akten seines Amtes über 27 Bundestagsabgeordnete seien auch Erkenntnisse unter anderem aus Hessen eingeflossen. Darunter seien Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Methoden gewonnen wurden.
Die Diskrepanz ließ sich am Donnerstag nicht völlig aufklären. In Behördenkreisen wurde vermutet, Fromm spreche von älteren Erkenntnissen. Denn bis 2008 stand die Linke in Hessen sehr wohl unter Beobachtung, auch nachrichtendienstliche Mittel wurden eingesetzt. Dass änderte sich nach der Wahl im Januar 2008, bei der die Linke knapp die Fünf-Prozent-Hürde nahm.
Laut Verfassungsschutz erlegte sich das Amt damals eine „Rechtsgüterabwägung“ selbst auf: Einerseits sind die Nachrichtendienstler bis heute der Meinung, dass es extremistische Strömungen in der Linken gibt. Damit ist das Amt gesetzlich verpflichtet, die Partei zu beobachten. Andererseits wurden Linke jetzt Abgeordnete, die eine grundgesetzlich geschützte Freiheit der Mandatsausübung genießen. Das Ergebnis war, die Beobachtung der Abgeordneten einzustellen und die der Partei auf offene Quellen zu beschränken.
Im Landtag fragte Ulrich Wilken, Landesvorsitzender der Linken, wie das eigentlich funktioniere: Dass er als Abgeordneter nicht beobachtet werde, als Parteichef aber schon? Die Antwort ist einfach: Wer Abgeordneter ist, sagt der Verfassungsschutz, wird nicht beobachtet, ganz gleich, was er sonst noch tut.
Allerdings – und das könnte eine andere Erklärung für den Widerspruch zwischen Rhein und Fromm sein – gewinnt der Verfassungsschutz auch Erkenntnisse über Personen, über die er keine eigene Akte führt. Wenn ein Linken-Abgeordneter zum Beispiel bei einer Veranstaltung der Antikapitalistischen Linken spräche, die der Verfassungsschutz für eine der „offen extremistischen Strömungen der Partei“ hält, würde das sehr wohl registriert – nur halt nicht in einer Personenakte, sondern in der Akte AKL.
Der Grüne Jürgen Frömmrich schlug am Donnerstag einen völlig anderen Umgang mit bestimmten Teilen der Linken vor. Er führte eine unter anderem von Linken-Bundestagsabgeordneten mitgetragene Solidaritätserklärung für Iran und Syrien an und sagte: „Die gehören beobachtet – aber nicht vom Verfassungsschutz, sondern von einem Psychotherapeuten!“

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