Weil sie auch ihren fünften Sohn nicht in eine öffentliche Schule schicken wollen, müssen die Eheleute Dudek aus Herleshausen ein Bußgeld von je 40 Euro bezahlen. Dazu wurde das Paar gestern in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren vorm Amtsgericht Eschwege verurteilt. Zuvor hatte das staatliche Schulamt dieses Bußgeld verhängt. Die Dudeks gingen dagegen vor.
Die Weigerung, ihre Kinder eine staatliche oder anerkannte Privatschule besuchen zu lassen, begründen die Dudeks mit ihrem christlichen Glauben und pädagogischen Bedenken. Das Akademikerpaar besteht darauf, seine Kinder selbst zu Hause zu unterrichten. In England oder Österreich, den USA oder Kanada ist solcher Heimunterricht mit unterschiedlichen Auflagen erlaubt.
Außer dem zuletzt schulpflichtig gewordenen fünften Sohn, bilden die Eltern drei weitere Jungen zu Hause aus. Der älteste Sohn macht mittlerweile eine Lehre. Die beiden Töchter sind noch nicht im Schulalter.
Im November 2009 waren die Dudeks wegen dauerhaften Verstoßes gegen die Schulpflicht vor dem Kasseler Landgericht zu Geldstrafen von je 60 Tagessätzen verurteilt worden. In dem Strafverfahren ging es um die drei ältesten Söhne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Eheleute Revision eingelegt haben.
Der Vorsitzende Richter hatte den Dudeks im Herbst erklärt, sie müssten damit rechnen, zu Haftstrafen verurteilt zu werden, wenn sie ihr Verhalten nicht änderten, und dafür auch erneut angeklagt würden. Einer neuen Anklage sind die Eheleute aber bislang nicht ausgesetzt. Ihr müsste eine Strafanzeige des staatlichen Schulamts vorausgehen. ( kaj)

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