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VGF verbietet Religion: Werbung für Weihnachten

Im Römer gibt es Streit, weil die VGF religiöse Werbung auf ihren Fahrzeugen untersagt. Der engagierte Protestant Cunitz will das Gespräch mit Kirchen und VGF suchen. Von Claus-Jürgen Göpfert

Was Maggi darf, darf die Kirche noch lange nicht: Brühwürfelwerbung auf Tram.
Was Maggi darf, darf die Kirche noch lange nicht: Brühwürfelwerbung auf Tram.
Foto: Michael Schick

Nein, auf die städtische Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) sind die Christdemokraten nicht gut zu sprechen. "Die allgegenwärtige Kommerzialisierung von Advent und Weihnachten ist schon schlimm genug - die VGF setzt nun noch eins drauf", schimpft Klaus Maier. Der Jurist, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU, zielt auf einen Konflikt, der die schwarz-grüne Römer-Koalition spaltet - und am heutigen Dienstag die Koalitionsrunde beschäftigen wird.

Die VGF hatte einen Antrag der evangelischen Kirche abgelehnt, auf Bussen und Bahnen den Slogan "Es steckt mehr dahinter" anzubringen - samt Schokolade und Lebkuchen und einem Verweis auf die Internetseite der Kirche. Das Verdikt der Verkehrsgesellschaft: Unzulässige religiöse Werbung, seit März 2009 durch Beschluss der VGF-Geschäftsführung untersagt.

Nicht nur Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) und Kirchendezernent und Kämmerer Uwe Becker schütteln den Kopf. Beide CDU-Politiker fordern unisono von der VGF künftig "Einzelfallentscheidungen": Also eine abgewogene Prüfung des jeweiligen Reklame-Begehrens. "Bei der VGF darf man für kommerzielle Zwecke grenzenlos werben - aber jeder Hinweis, dass Advent und Weihnachten etwas mit der Kirche zu tun haben, ist verboten: Das stellt die Bedeutung dieser Feste auf den Kopf", urteilt Klaus Maier.

Bei der größten deutschen Verkehrsgesellschaft, den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), verfolgen die Experten den Streit aufmerksam - freilich mit gelindem Unverständnis. "Wir in Berlin stehen auf dem Standpunkt, dass jeder nach seiner Fasson selig werden soll", sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz.

VGF lässt keine "missionierende Reklame" zu

Das heißt präzise: 2008 beschloss der Vorstand der Verkehrsbetriebe, dass jeder Antrag auf religiöse Werbung im Einzelfall geprüft wird. "Wir lassen keine missionierende und keine Reklame zu, die die religiösen Gefühle Andersgläubiger verletzen könnte", meint Reetz. Keine Religionsgemeinschaft dürfe sich in ihrer Werbung über eine andere erheben oder sich mit einer anderen vergleichen. Das gelte für die U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und die Bahnhöfe in Berlin. Völlig unproblematisch sei es beispielsweise im rot-rot-regierten Berlin, wenn die Evangelische Kirche in großem Maßstab für einen Kirchentag in der Stadt werbe.

Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch die renommierte Frankfurter Staatsrechtlerin Ute Sacksofsky von der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Sie kritisiert im FR-Interview (siehe unten), dass die VGF private Unternehmen werben lasse, nicht aber Kirchen. Das widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Religionsfreiheit. Auch Sacksofsky hält eine Einzelfallentscheidung für sinnvoll.

Bei den Grünen, die zunächst hinter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt standen, ist jetzt Nachdenklichkeit eingekehrt. Nachdem die Römer-Fraktion am 2. Dezember mit großer Mehrheit das geltende Werbeverbot gestützt hatte, sagt Fraktionschef Olaf Cunitz nun: "Was in Berlin gemacht wird, hört sich vernünftig an."

Der engagierte Protestant Cunitz will das Gespräch mit Kirchen und VGF suchen. Am Ende müsse die schwarz-grüne Römer-Koalition eine einvernehmliche Regelung für alle städtischen Gesellschaften finden.

Autor:  Claus-Jürgen Göpfert
Datum:  8 | 12 | 2009
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