Vor gut anderthalb Jahren hatte sich Kassels Bürgermeister Thomas-Erik Junge (CDU) noch unmissverständlich zitieren lassen: "Die Flasche Bier oder das Glas Sekt wollen wir niemandem verbieten." Jetzt aber hat das für Ordnung und Sicherheit zuständige Magistratsmitglied genau dies getan: Seit gestern darf auf vier Plätzen in der nordhessischen Großstadt nicht mehr gesoffen werden. Es sei denn, man tut es in Gaststätten und Biergärten.
Nach der von Junge unterzeichneten "Allgemeinverfügung", die zunächst bis zum Jahresende befristet ist, gilt das Alkoholverbot in den Abend- und Nachtstunden auf dem zentralen Königsplatz. Ganztägig sind Bier, Wein und Schnaps ab sofort tabu auf Bebelplatz und Wesertorplatz, wo sich bislang gerne Trinker und Wohnsitzlose trafen, sowie rund um die Martinskirche in der Innenstadt - einem Schwerpunkt der örtlichen Drogenszene.
Das badische Freiburg gilt bundesweit als Vorreiter bei Trinkverboten. Die von einem grünen Oberbürgermeister regierte Universitätsstadt hat im November 2007 einen Teil der Innenstadt an Wochenenden zur alkoholfreien Zone erklärt. Sogar das Mitführen offener Flaschen ist untersagt.
Die umstrittene Regelung steht heute beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) auf dem Prüfstand. Geklagt hat ein Mitglied des "Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen", der die Polizeiverordnung für "eklatant rechtswidrig" hält.
Lothar Pflüger vom Ordnungsamt der Stadt beteuert jedoch: "Es soll keiner verjagt werden." Vielmehr wolle man, wie er etwas gestelzt formuliert, "Fehlverhalten in Richtung Gefährdung der öffentlichen Ordnung" zurückdrängen.
Wenn Betrunkene pöbelten, lärmten oder ihre Notdurft verrichteten und damit die Allgemeinheit gefährdeten, konnte das in Kassel zwar auch früher schon als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Doch dafür seien die städtischen Ordnungshüter meist zu spät gekommen, erklärt Pflüger. "Jetzt müssen wir nicht mehr warten, bis eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist." Wer künftig beim illegalen Saufen erwischt wird, soll weggeschickt werden - oder, als schärfere Sanktion, seinen Alkohol abgenommen bekommen.
Bestärkt fühlen sich die Nordhessen in ihrem Vorgehen durch einschlägige Erfahrungen aus anderen Orten. Auch in Hessen: Marburg hatte Ende 2007 ein abendliches und nächtliches Trinkverbot für ein Quartier im Stadtzentrum verhängt, um Sauforgien von Jugendlichen zu unterbinden.
Bereits nach fünf Monaten aber lief die Regelung aus - wegen des großen Erfolgs, wie es hieß: Die inoffizielle Partymeile sei bereits nachhaltig ausgetrocknet worden. In Wiesbaden dagegen soll ein seit September 2008 geltendes Alkoholverbot für den Platz der Deutschen Einheit und seine Umgebung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Sonst kämen die Trinker sofort zurück, verlautet aus dem Ordnungsdezernat.
Anders als im badischen Freiburg, das von Kassel ebenfalls als Vorbild angeführt wird, hat gegen die hessischen "Allgemeinverfügungen" bislang niemand geklagt. Dabei gibt es durchaus auch hier Einwände von Juristen, die in den Saufverboten eine unzulässige Beschränkung der grundgesetzlich garantierten Handlungsfreiheit sehen: Wegen des Fehlverhaltens einiger weniger dürften nicht die Rechte aller beschnitten werden, meint etwa Prof. Wolfgang Hecker von der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden.
In Darmstadt scheiterte deshalb bereits 1992 ein Alkoholverbot für die gesamte Innenstadt: "Es war absehbar, dass das rechtlich nicht haltbar ist", sagt der Vize-Chef des Darmstädter Ordnungsamts, Ohle Müller.
Heute sei das Saufen nur noch auf Spielplätzen und Schulhöfen untersagt - und wenn die Öffentlichkeit durch "exzessiven Konsum" beeinträchtigt werde. "Das reicht aus", findet Müller.
Und auch in Frankfurt hält man wenig davon, Trinkern mit Trinkverboten auf den Leib zu rücken. "Wir laufen nicht dem Penner hinterher und nehmen ihm die Bierflasche weg", sagt ein Stadtsprecher. Gelegentlich gebe es Klagen über saufende Punks auf der Zeil, aber eine "ernstzunehmende Initiative" für ein Alkoholverbot sei daraus noch nicht entstanden.

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