Die Appelle waren eindeutig. Ob von Politikern, Behörden- oder Kirchenvertretern: Immer wieder hörten private Waffenbesitzer nach dem Amoklauf von Winnenden im März, sie sollten sich doch von ihren Gewehren, Pistolen und Revolvern trennen. Auch der Frankfurter Helmut-Günther Döringer gab kürzlich seine Waffen beim Ordnungsamt ab. Entsetzt stellte er kurze Zeit später jedoch fest, dass seine drei Kleinkaliber womöglich gar nicht vernichtet werden. Denn die Stadt Frankfurt betreibt einen Handel mit abgegebenen Waffen.
Döringer ist darüber zutiefst empört. Ihm sei es nach Winnenden darum gegangen, dass es weniger Waffen in den Händen von Privatleuten gibt. Deshalb habe er sein kleines Arsenal im Keller - bestehend aus einer Luftdruck- und einer Gaspistole sowie einem Schreckschussrevolver - ausgeräumt. Wenn die Waffen nun aber womöglich verkauft werden, sei das "moralisch absolut verwerflich", sagt der 63-Jährige.
Nach dem Amoklauf von Winnenden am 11. März hat der Gesetzgeber das Waffenrecht verschärft. Besitzern von Waffen drohen unangemeldete Kontrollen. Die Behörden haben nun die Möglichkeit, eingezogene oder abgegebene Waffen zu "verwerten oder zu vernichten". Bislang war von "einziehen und verwerten" die Rede.
Die bisherige Formulierung ließ Städten und Gemeinden Raum für Interpretationen. Während die Stadt Frankfurt meint, sie habe bislang jede wertvolle oder gut erhaltene Waffen verkaufen müssen, wurde etwa in Ulm nie mit Pistolen oder Gewehren gehandelt. Nach der Neuregelung soll eine Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg bestimmen, dass eingezogene Waffen "grundsätzlich vernichtet" werden.
Wesentlich unaufgeregter sieht Dore Struckmeier-Schubert die Angelegenheit. Die Sprecherin im Ordnungsdezernat von Stadtrat Volker Stein (FDP) bestätigt, dass einzelne Waffen verkauft würden: "Etwa zwei bis fünf Prozent der Stücke, die wir bekommen." Bis zum Amoklauf von Winnenden hatten pro Monat knapp 30 Bürger ihre Waffen in der Behörde abgegeben, danach verdoppelte sich die Zahl. Die Stadt habe durchaus das Recht, mit den Waffen zu handeln, sagt Struckmeier-Schubert und verweist auf das Waffengesetz. Dort heißt es, die Behörde könne abgegebene Exemplare "verwerten oder vernichten". Mehr noch: Bis zur Neufassung des Gesetzes vor einigen Wochen habe die Stadt gut erhaltene oder wertvolle Waffen sogar anbieten müssen. Eine Vernichtung sei nur zulässig gewesen, wenn ein Verkauf nicht möglich gewesen sei.
Praxis wird nicht geändert
Vor allem hochwertige Pistolen, Revolver und Gewehre verkauft die Stadt. In erster Linie an Waffenhändler, aber auch an sonstige Personen, "die berechtigt sind, eine Waffe zu führen", wie Struckmeier-Schubert betont. Sehr alte Waffen bietet die Behörde auch Sammlern oder Museen an. Rund 2000 Euro kommen pro Jahr als Verkaufserlös zusammen. Das Geld fließt in die Stadtkasse. Laut Struckmeier-Schubert wird damit ein Teil der Kosten gedeckt, die für die Vernichtung der nicht mehr verwertbaren Waffen anfallen. Das sind 10000 Euro im Jahr.
Auch wenn die Neufassung des Waffengesetzes der Stadt die Möglichkeit bietet, alle abgegeben Stücke zu vernichten, will das Ordnungsamt nicht von dem bislang praktizierten Verfahren abrücken, wie Struckmeier-Schubert erklärt. Das gelte auch für die Waffen, die nach der neuen Amnestie-Regelung abgegeben werden. Besitzer von illegalen Waffen gehen straffrei aus, wenn sie sich bis Ende des Jahres von den Stücken trennen. Bislang liegen bei der Ordnungsbehörde drei Waffen, die die Vorbesitzer nicht hätten haben dürfen. Laut Struckmeier-Schubert eignen sie sich aber allesamt nicht zum Verkauf.
Ähnlich wie das Frankfurter Ordnungsamt war die Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg bis vor wenigen Wochen mit abgegebenen Waffen umgegangen. Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten die Behörden noch mindestens fünf Luftgewehre verkauft. Nachdem der Fall bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte, hat der Gemeinderat mittlerweile beschlossen: In Crailsheim wird nicht mehr mit Waffen gehandelt.

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