Landtagspräsident Norbert Kartmann (CDU) prüft nach, ob der FDP-Abgeordnete Leif Blum gegen die Verhaltensregeln des Parlaments verstoßen hat, als er seinen Abgeordnetenstatus am Türschild und auf der Homepage seiner Kanzlei angab. Blum selbst habe die Überprüfung erbeten, sagte Landtagssprecherin Heike Dederer. Derzeit laufe die juristische Untersuchung. Blum ist parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion und Vorsitzender des Steuerfahnder-Untersuchungsausschusses. Er hatte die Hinweise vor knapp zwei Wochen von der Homepage und dem Schild am Firmensitz entfernt, nachdem das Darmstädter Echo darüber berichtet hatte. Gleichwohl vertrat er die Auffassung, dass die Erwähnung seines Mandats an dieser Stelle zulässig gewesen sei.
Der Grünen-Abgeordnete Frank Kaufmann bat Landtagspräsident Kartmann ebenfalls um Überprüfung der Angelegenheit. Aus seiner Sicht verstieß Blums Vorgehen gegen die Regeln. Die Erwähnung auf der Homepage sei eindeutig „Werbung“, sagte Kaufmann. Die sei untersagt. In den Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP sitzen zahlreiche Anwälte, von denen einige parallel zum Mandat in diesem Beruf tätig sind. So ist die SPD-Innenpolitikerin Nancy Faeser als „Associate“ für die große Rechtsanwaltskanzlei Görg tätig. Dort steht auf ihrer Homepage: „Zulassung als Rechtsanwalt: 2001, Frankfurt am Main, seit 2003 Mitglied des Hessischen Landtages.“ Faeser sagte zur Erwähnung der Abgeordneten-Tätigkeit, es sei aus ihrer Sicht „völlig normal, dass man aktiv sagt, womit man den Großteil seiner Zeit verbringt“. Eine Angabe des Abgeordnetenmandats auf Kanzleischild oder Anwalts-Visitenkarten sei hingegen unzulässige Werbung.
Zu den Politikern, die weiterhin ihr Anwaltsgeschäft wahrnehmen, zählt FDP-Fraktionsvize Wolfgang Greilich. Er machte nach seinem Einzug in den Landtag 2008 Mandanten auf seine politische Tätigkeit aufmerksam. In einer Broschüre namens „Advoselect news“ bietet, ließ sich Greilich zitieren, die Verbindung beider Tätigkeiten könne „sehr fruchtbar“ sein. Man könne die Erfahrungen als Anwalt in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. „Bei guter Organisation bleibt dabei genug Zeit, auch umgekehrt die Erfahrungen aus der Politik zum Nutzen der Mandanten in die Anwaltsarbeit einzubringen“, schrieb Greilich. Der Abgeordnete sagte: „Das diente nicht der Werbung.“ Hintergrund seien vielmehr Anfragen von Mandanten gewesen, ob er als Anwalt tätig bleibe.

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