"Wir sind vor der Ziellinie“, sagt Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD). „Nächstes Jahr stehen im Hafen die Baukräne.“ Als erster Investor will der Wohnungskonzern ABG Frankfurt Holding auf der Offenbacher Hafenmole bis 2013 für 51 Millionen Euro rund 150 Mietwohnungen errichten. Später sollen noch 150 Eigentumswohnungen folgen. Start solle spätestens im Frühjahr sein, sagt ABG-Chef Frank Junker.
Trotz des Schulterschlusses der beiden Nachbarstädte und der Absegnung durch das Regierungspräsidium (RP) hatte Hessens oberstes Verwaltungsgericht im April den Offenbacher Bebauungsplan gekippt und damit eines der ambitioniertesten Bauvorhaben der Region gestoppt. Auf einer der größten regionalen Entwicklungsflächen in Wasserlage soll ein neues Wohn- und Büroviertel mit Einzelhandel, Schule, Kita und einem Kreativzentrum mit dem Neubau der Hochschule für Gestaltung entstehen.
Inzwischen scheint die Kuh vom Eis zu sein, das Urteil gar nicht rechtswirksam zu werden. Ein Vergleichsvertrag zwischen der Kommune und sechs klagenden Frankfurter Osthafen-Betrieben, die Einschränkungen durch die nahe Wohnbebauung in dem Mischgebiet befürchteten, steht kurz vor der Unterzeichnung. Detaillierte Lärmschutzvereinbarungen sollen an beiden Flussufern weitgehende Rechtssicherheit schaffen.
Die Einigung ist von weitreichender Bedeutung für andere Baugebiete im Ballungsraum – vom Mainzer Zollhafen bis zum Frankfurter Radeberger-Gelände. „Wir bringen aufgrund geänderter Messmethoden und neuer Bautechnik Gewerbe und Wohnen zu einer friedlichen Koexistenz“, so Schneider.
Geduldet durch RP und Hessisches Umweltministerium wird in Offenbach die bundesweit einheitliche Festlegung der Immissionsrichtwerte durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) aufgeweicht. „Wir schreiben hier ein Stück Rechtsgeschichte“, betont Regierungspräsident Johannes Baron (FDP).
Wer auf der Hafeninsel eine Miet- oder Eigentumswohnung bezieht, muss sich nicht nur auf Flug- und Verkehrslärm einstellen, sondern per Mietvertrag oder Grunddienstbarkeit auch eine höhere Belastung durch Gewerbelärm von der Fechenheimer Seite her dulden. Die Geräuschspitzen dürfen dabei auch nachts deutlich höher sein, als sonst in Mischgebieten zulässig. Diese Regelung gilt selbst für die städtischen Straßen und Grünflächen.
Die Lärmbelastung wird nicht an der Fassade, sondern im Gebäudeinnern, gewissermaßen am Ohr des Schlafenden, festgestellt. Die Passivbauweise soll sie für die Bewohner erträglicher machen. Die drei achtgeschossigen Gebäude am Mainufer werden nach diesem Standard gebaut. Sie dienen zugleich als Schallschutz für die rückwärtige Bebauung am Hafenbecken und gestatten aufgrund ihres Belüftungssystems, die Fenster geschlossen zu halten.
Die ABG baut seit zehn Jahren nach diesem Standard. Mit Hilfe der Energiespartechnik lassen sich nicht nur die Heizkosten senken, sondern auch die Schallschutzgrenzwerte nach oben anpassen. Für Passivhäuser sind sie nicht von der TA Lärm festgelegt. Baron fordert deshalb eine klare bundesweite Regelung.
Loggia zum Hafenbecken
ABG-Chef Junker spricht von einer attraktiven Bebauung, die er aufgrund der günstigen Offenbacher Bodenpreise für unter zehn Euro pro Quadratmeter vermarkten will. Nach den Plänen des renommierten Architekten Stefan Forster erhält jeder Wohnblock mehrere Eingänge und einen großen Durchgang zum Fluss. Die Grundrisse der jeweils drei Wohnungen pro Etage sind so angeordnet, dass die Funktionsräume in Richtung Main, Wohn- und Schlafräume samt Loggia zum Hafenbecken zeigen.
Seit sich eine Einigung zwischen Stadt und Hafenbetrieben abzeichnet und das Land grünes Licht für den Hochschulbau gab, sei die Investorennachfrage stark gestiegen, sagt Daniela Matha von der federführenden Stadtwerke-Tochter Mainviertel. Junker bestätigt den hohen Stellenwert des Projektes. Offenbach habe seine Reize und Flächen im Ballungsraum seien nicht vermehrbar. Dem Thema Wohnen müsse sich die ganze Region stellen.

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