Es waren kleine Details, an denen die Landwirte aus Groß-Gerau erkannten, dass etwas mit ihren Schafen nicht stimmte. Waren die Tiere zuvor sehr zutraulich, mieden sie nun den Kontakt zu Menschen. Erst als die Tierhalter eine Kamera in ihrem Stall installierten, kamen sie dem Grund auf die Spur. Mehrfach hatte sich ein Mann nächtens in den Stall geschlichen, um die Tiere sexuell zu missbrauchen.
Zoophilie bedeutet das sexuelle Hingezogensein zu Tieren, das auch sexuelle Handlungen umfassen kann. Laut der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ist es eine gestörte Sexualpräferenz. Der veraltete Begriff heißt Sodomie.
Über die Verbreitung gibt es kaum Anhaltspunkte. Eine Webseite, die von einem anonymen Zoophilen betrieben wird, registrierte seit ihrer Gründung im Jahr 2001 zirka 31.000 Seitenbesuche.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erörtert derzeit mit den Ländern strengere rechtliche Regelungen. In der Schweiz, in Frankreich, Großbritannien und Belgien wurde Sex mit Tieren in den vergangenen Jahren bereits unter Strafe gestellt.
Mit solchen Fallbeispielen begründet Madeleine Martin, hessische Landestierschutzbeauftragte, ihren erneuten Vorstoß für ein gesetzliches Verbot der Zoophilie. Seit der großen Strafrechtsreform von 1969 ist der sexuelle Kontakt zwischen Mensch und Tier nicht mehr strafbar. Zwar verbietet das Tierschutzgesetz es, Wirbeltieren „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen“, doch der Nachweis eben dieser „Erheblichkeit“ gestalte sich bei sexuellem Missbrauch schwierig, betont Martin. „Leider haben 40 Jahre Vollzugspraxis gezeigt, dass die tierschutzrechtlichen Regelungen bei dieser Thematik ins Leere laufen.“
Wie oft Tiere Opfer sexueller Übergriffe werden, lässt sich schwer einschätzen. Statistisch erfasst wird nur die strafrechtlich relevante Verbreitung von Gewalt- und Tierpornografie. Im Jahre 2011 verzeichnete die hessische Polizei sechs Fälle. Ralf Kurtze vom Landestierschutzverband Hessen berichtet, dass sein Verband ein- bis zweimal pro Quartal mit der sogenannten Zoophilie konfrontiert wird. Die Symptome reichten von Verhaltensstörungen über Wesensveränderungen bis zu Verletzungen im Analbereich. „Wir können die Tiere dann nur versorgen und verhaltenstherapeutisch betreuen“, sagt Kurtze. Der Tierschutzverband unterstütze Martins Initiative: „In Tierschutzkreisen gibt es bei dem Thema keine zwei Meinungen.“
Anlass für Martins Forderung ist die anstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes. Bis 2013 muss der bundesdeutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie über Tierversuche in nationales Recht umsetzen. Bei dieser Gelegenheit, hofft die Tierschutzbeauftragte, könnte das Zoophilie-Verbot wieder festgeschrieben werden.
Widerspruch dürfte Martin derweil auf unzähligen Zoophilie-Internetseiten ernten. Dort wird der Sex mit Tieren als – in der Regel – einvernehmlicher Akt dargestellt, den die Tiere angeblich genießen. Gewalt sei, wie in zwischenmenschlichen Beziehungen auch, abzulehnen. Eine Auffassung, die Martin aufs Schärfste zurückweist: „Tiere sind nicht fähig, Einvernehmen zu signalisieren, geschweige denn Folgen abzusehen.“ Zudem hätten amerikanische und deutsche Studien gezeigt, dass „die Grenzen zwischen zoophilen und pädophilen Tätern fließend“ seien.
Dieser Einschätzung widerspricht indes der Frankfurter Sexualwissenschaftler Volkmar Sigusch: „Für diese Annahme gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis.“ Ein gesetzliches Verbot von Zoophilie hält er für kontraproduktiv: „Ein Gesetz gegen Zoophilie wäre eine Katastrophe. Es würde Millionen Menschen verstören und kriminalisieren. Außerdem könnte das Delikt in aller Regel gar nicht nachgewiesen werden.“
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