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Privatisierung der Uni-Kliniken: „Nur Sklaven werden verkauft“

Arbeitsrichter Hans Gottlob Rühle zum Urteil über Kliniken-Privatisierung und über die Ohrfeige für das Land Hessen, das sich seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entzogen habe.

Hans Gottlob Rühle gab der klagenden Mitarbeiterin bereits in erster Instanz Recht.
Hans Gottlob Rühle gab der klagenden Mitarbeiterin bereits in erster Instanz Recht.
Foto: Gesa Coordes

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Überleitung des Personals der mittelhessischen Uni-Kliniken bei der Privatisierung verfassungswidrig. Ist die Entscheidung eine Ohrfeige für das Land Hessen?

Das ist mehr als eine Ohrfeige. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz massive Kritik am Land geübt. Es hat ausdrücklich ausgeführt, dass das Land sich seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen durch ein Gesetz entzogen hat.

Zur Person

Hans Gottlob Rühle (61) ist seit 30 Jahren Richter am Marburger Arbeitsgericht, das er mit rund 100 Ausstellungen zu einer kulturellen Institution gemacht hat.
Die Krankenschwester, die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekam, hatte bereits bei Rühle in der ersten Instanz Erfolg. Vor dem Landes- und dem Bundesarbeitsgericht scheiterte sie.
Betroffen von dem höchstrichterlichen Urteil sind 3800 Mitarbeiter. gec

Wie geht es jetzt weiter?

Das Land ist verpflichtet, noch in diesem Jahr ein Ergänzungsgesetz zu machen. Alle Mitarbeiter, die zwangsweise aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden, müssen nun ein gesetzliches Widerspruchsrecht bekommen.

Was raten Sie den Mitarbeitern?

Ich rate ihnen, erst einmal abzuwarten, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Wer zum Land zurückkehrt, hat auch als langjährig Beschäftigter ein Kündigungsrisiko, weil das Land für die meisten Mitarbeiter keine Arbeitsplätze hat. Wenn jetzt viele Arbeitnehmer widersprechen, kann es sein, dass das Uni-Klinikum das Personal dringend benötigt, weil sie nicht einfach zu ersetzen sind. Dann kann das Land die Mitarbeiter über Gestellungsverträge dem Klinikum stellen – so ähnlich wie bei Leiharbeitnehmern. Sie arbeiten dann am Klinikum, sind aber weiter Landesbedienstete. Das Land bekommt die Kosten dann vom Klinikum ersetzt.

Das Klinikum muss die Mitarbeiter aber nicht zurücknehmen

Nein. Das ist eine rein freiwillige Geschichte. Der frühere Rhön-Geschäftsführer Gerald Meder hatte angekündigt, dass diejenigen, die widersprechen, nicht mehr reinkommen. Das ist eine Androhung, die ohne Weiteres umgesetzt werden kann, wenn nur wenige widersprechen.

Wer zum Land wechselt, bekommt aber unter Umständen wieder mehr Geld.

Dann gelten die Tarifverträge des Landes, die zum Teil höher sind. Das kann aber auch ein Nachteil sein. Wenn Mitarbeiter zum Klinikum abgeordnet werden, will das Land für diese Mitarbeiter mehr Geld haben, als das Klinikum seinen eigenen Leuten bezahlt. Wenn zwei Beschäftigte mit gleicher Arbeit unterschiedliche Löhne bekommen, gibt das Ärger. Und für das Uni-Klinikum sind diese teureren Mitarbeiter wirtschaftlich nicht interessant. Selbst wenn sie heute den Gestellungsvertrag abschließen, kann es sein, dass sie in zwei Jahren auf die gestellten Mitarbeiter verzichten, weil sie genügend günstigere Arbeitskräfte haben.

Für wen ist der Wechsel zum Land dann sinnvoll?

Es gibt eine Reihe von Arbeitnehmern, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie beim Land weiterbeschäftigt werden können. Beispielsweise Fahrer. Die braucht man bei der Uni in Marburg, in den Ministerien, bei Regierungspräsidien. Für die ist es relativ unproblematisch. Aber die ganzen Mitarbeiter in der Pflege haben ein Problem, weil das Land in diesem Bereich nur noch das Universitätsklinikum Frankfurt hat. Und da sind die allermeisten Stellen ja besetzt.

Haben deshalb besonders viele Fahrer prozessiert?

Die Fahrer haben durch die Privatisierung deutliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen. Manche verdienen gegenüber dem öffentlichen Tarifvertrag etwa 700 Euro brutto im Monat weniger. Das ist viel Geld für einen Fahrer. Zudem ist ihr Arbeitsplatz durch die Zusammenlegung der Kliniken ja ohnehin gefährdet. Auch in der Reinigung und in der Küche gibt es Arbeitnehmer, die durch die Privatisierung weniger verdienen.

Bekommen die Beschäftigten das entgangene Geld für die vergangenen Jahre wieder, wenn sie zum Land zurückkehren?

Das ist eine schwierige Rechtsfrage, die im Einzelnen geprüft werden muss. Wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts konsequent verfolgt, heißt das im Klartext, dass die Mitarbeiter so behandelt werden müssten, als wären sie beim Land geblieben. Dann wäre auch ein Nachzahlungsanspruch gerechtfertigt.

Was bedeutet das Urteil für die Zukunft?

Das Modell Hessen ist durch die Entscheidung in wichtigen Teilen gescheitert. Das Modell sah vor, dass man ein ganzes Klinikum en bloc an einen privaten Arbeitgeber verkaufen kann. Ich habe immer spaßeshalber gesagt, dass nur Sklaven verkauft werden können. Arbeitnehmer können nicht einfach gegen ihren Willen aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden und einen anderen Arbeitgeber aufgezwungen bekommen. Das Land Hessen hat gemeint, dass per Gesetz ändern zu können. Das hat das Bundesverfassungsgericht ganz scharf kritisiert. Zivilrechtlich wäre das ein sogenanntes In-sich-Geschäft: Ich will ein Geschäft machen und diktiere alleine die Bedingungen und mein Vertragspartner hat überhaupt nichts zu sagen. Das geht nicht.

Ist dies das Aus für weitere Privatisierungen von Uni-Kliniken?

Ich gehe davon aus, dass dies durch diese Entscheidung sehr schwierig geworden ist. Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben ja abgewartet, ob die Privatisierung in Hessen klappt. Nach dem Urteil muss jeder, der ein Uni-Klinikum verkaufen will, sicherstellen, dass das Personal mitgeht. Sonst ist es für das Land und für den Erwerber uninteressant. Das wird nicht einfach sein. In Marburg wäre die Mehrzahl der Arbeitnehmer nicht einfach mitgegangen, wenn sie hätten widersprechen können.

Interview: Gesa Coordes

Datum:  8 | 3 | 2011
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