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Urteil zur Uniklinik: Schlappe für Personalrat

Der Personalrat des privaten Universitätsklinikums Marburg ist mit seinem Antrag auf Mitbestimmung bei der Arbeitszeit der Ärzte gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht Gießen entschied, ist nicht der Personalrat zuständig, sondern der Betriebsrat.

Arzt mit Stethoskop.
Arzt mit Stethoskop.
Foto: dpa

Ob der Personalrat nun Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegt, ist noch offen, sagte Anwalt Siegfried Frohner: „Der Personalrat als Repräsentant der zirka 600 wissenschaftlich Beschäftigten muss darauf bestehen, dass die Mitbestimmungsrechte in den Angelegenheiten von Forschung und Lehre bei ihm liegen.“

Laut Personalrat ist nach der Privatisierung die Arbeit in der Krankenversorgung so stark gestiegen, dass den Ärzten kaum Zeit für Forschung bleibe. Das für Wissenschaft zuständige Land ist Arbeitgeberin der Ärzte und verleiht sie an den Rhön-Konzern, der vor fünf Jahren – erstmalig in Deutschland – eine Uniklinik gekauft und damit privatisiert hatte.

„Wird Landesgeld an der Uniklinik Gießen-Marburg zweckentfremdet?“ Das fragt Angela Dorm von den Grünen im Landtag unter Bezugnahme auf den Artikel der Frankfurter Rundschau vom Montag. Ministerin Eva Kühne-Hörmann solle in der nächsten Sitzung des Wissenschaftsaussuchusses Auskunft geben. (jur)

Datum:  24 | 11 | 2010
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