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Klinik-Privatisierung: Vielleicht werden die Ex-Landesbediensteten ausgeliehen

Wer widerspricht, riskiert die Kündigung: Die Frankfurter Rundschau erklärt, welche Folgen das Urteil der Verfassungsrichter haben kann.

        

Komplizierte Materie: Eingang zur Uniklinik  Gießen.
Komplizierte Materie: Eingang zur Uniklinik Gießen.
Foto: Roessler/dpa

Wie geht es nach dem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts weiter?

Die Karlsruher Richter haben festgestellt, dass das Land Hessen gegen Artikel 12 Grundgesetz, der die freie Wahl des Arbeitsplatzes garantiert, verstoßen hat. Denn die Beschäftigten der einst öffentlich-rechtlichen Unikliniken Gießen-Marburg wurden zu einem privaten Arbeitgeber transferiert, ohne dass ihnen ein Widerspruchsrecht eingeräumt wurde. Hessen ist nun gehalten, das Gesetz über die Privatisierung bis zum Ende des Jahres entsprechend zu ändern. Laut der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ist im Detail allerdings derzeit nicht klar, was die Karlsruher Richter dem Land konkret aufgegeben hat. Einem Verdi-Sprecher zufolge ist der hessische Gesetzgeber aber „gut beraten, allen Beschäftigten rückwirkend das Widerspruchsrecht einzuräumen“ – und nicht nur denjenigen, die sich von Anfang an gegen den politische sehr umstrittenen Transfer gewehrt haben.

Welche Folgen hätte ein Widerspruch?

Die Kliniken sind inzwischen zwar in privater Hand. Der vorherige Arbeitgeber, also das Land Hessen, existiert aber weiterhin. Widersprechen die Beschäftigten dem Übergang des Arbeitsverhältnisse auf den privaten Träger, würden sie Landesbedienstete bleiben. Was dann mit ihnen geschieht, ist ebenfalls offen. Da Hessen keine eigenen Kliniken betreibt und dem Personal keine adäquaten Arbeitsplätze bieten kann, drohen den Betroffenen betriebsbedingte Kündigungen. Die Regierung wird sich allerdings gut überlegen müssen, ob sie zu diesem letzten Mittel greift. Sandra Kunze, Rechtsanwältin aus der Kanzlei, die die Klägerin in Karlsruhe vertrat, bringt deshalb folgende Alternative ins Spiel: Das Land könnte die Beschäftigten als „Gestellte“ an den neuen Klinikbetreiber ausleihen.

Was sollen die Beschäftigten tun?

Wie bei allen Betriebsübergängen lässt sich die Frage nur individuell beantworten. Wer Widerspruch einlegt und bei seinem alten Arbeitgeber bleibt, riskiert eine betriebsbedingte Kündigung. Aber auch für die Wechsler gibt es keine Garantie auf langfristige Beschäftigung. Im Fall der Unikliniken geht man bei Verdi ohnehin davon aus, dass nicht alle Angestellten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen – das zumal dann, wenn sie bei dem neuen Arbeitgeber Karriere gemacht haben und ohnehin nicht in den öffentlichen Dienst zurückkehren wollen.

Gibt es andere Lösungen?

Ja. In Hamburg wurde bei der Privatisierung der Krankenhäuser den Beschäftigten ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst eingeräumt. Davon haben mehr als 2000 Menschen Gebrauch gemacht. Ihnen muss das Land neue Arbeitsplätze anbieten. Der Prozess ist auch nach Jahren noch nicht abgeschlossen.

Autor:  Mario Müller
Datum:  17 | 2 | 2011
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