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Kommentar zum Rhönklinikum: Strahlkraft

Sand im Getriebe der Privatisierer: Das Karlsruher Urteil wird dazu beitragen, dass die öffentliche Hand wieder darüber nachdenkt, ob die "Geschäftsaufgabe" wirklich lohnt.

Ursula Knapp
Ursula Knapp

Der Karlsruher Richterspruch ist Sand im Getriebe der Privatisierer. Zwar war und ist der Verkauf der Unikliniken in Hessen an private Unternehmen zulässig. Auch weitere Privatisierungen, etwa im öffentlichen Nahverkehr, bleiben möglich. Aber „wie geschmiert“ läuft es nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass sich das Personal nicht einfach „umswitchen“ lassen muss. Es kann bei seinem alten Arbeitgeber, dem Staat, bleiben.

Der muss dann in jedem Einzelfall kündigen, wenn er für seine ehemaligen Bediensteten „wegen Geschäftsaufgabe“ keine Verwendung mehr hat. Das wird aufwendig. Das wusste auch die damalige Landesregierung unter Roland Koch. Deshalb hatte sie ja 2005 das Widerspruchsrecht des Klinikpersonals nicht ins Gesetz geschrieben.

Das wurde jetzt als verfassungswidrig beanstandet. Wiesbaden muss nacharbeiten, und zwar rasch. Am Jahresende wird das alte Klinikpersonal in Gießen und Marburg wahrscheinlich noch einmal die Wahl haben, ob es zum alten Landesarbeitgeber zurück oder beim neuen privaten Krankenhausträger bleiben will. Womöglich werden Vergleiche geschlossen.

Sitzen am Bundesverfassungsgericht also Privatisierungsgegner? Der Verdacht ist unbegründet. Denn der achtköpfige Erste Senat ist pluralistisch besetzt. Ein von der FDP benannter Richter gehört ebenso dazu wie solche, die der Union und der Sozialdemokratie nahestehen. Überraschend ist weniger der Karlsruher Richterspruch als die früheren anders lautenden Urteile der Arbeitsgerichte aus den Jahren 2007 und 2008. Denn auch im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dass ein Arbeitnehmer widersprechen kann, wenn sein Vertag auf den neuen Firmeninhaber übergehen soll. Das Widerspruchsrecht ist also keine Karlsruher Erfindung. Die Bundesverfassungsrichter haben es jetzt allerdings auf höchster Ebene verteidigt und klargestellt, dass das Einspruchsrecht sogar Verfassungsrang hat.

Das hat Strahlkraft für alle künftigen Privatisierungsprojekte – sei es des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Der Karlsruher Richterspruch passt auch in die politische Landschaft. Das einstige Zauberwort Privatisierung hat längst seinen Glanz verloren. Ob Post, Bahn oder Nahverkehr – die Privaten können nicht alles besser und vieles schlechter. Kürzlich gab es in Baden-Württemberg sogar Klagen über die privaten Zusteller der Justiz. Sendungen waren verschwunden.

Der Karlsruher Richterspruch wird dazu beitragen, dass die öffentliche Hand wieder genauer abwägt, ob sich die „Geschäftsaufgabe“ für den Staat wirklich rechnet.

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  16 | 2 | 2011
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