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Marburg: Leiharbeiter in Operationssälen

Streit vor dem Arbeitsgericht weil Leiharbeiterinnen Operationssäle reinigen. Dagegen klagt der Betriebsrat der Rhön-Kliniken. Er hatte seine Zustimmung zum Einsatz der Reinigungskräfte verweigert.

Sehr wichtig: Sauberkeit im Krankenhaus.
Sehr wichtig: Sauberkeit im Krankenhaus.
Foto: Oliver Weiner

Weil Leiharbeiterinnen Operationssäle und Intensivstationen im privatisierten Marburger Universitätsklinikum reinigen, streitet der Betriebsrat mit der Rhön Klinikum AG vor dem Arbeitsgericht. Rhön hatte die geliehenen Arbeitskräfte seit Juli auf den Intensivstationen beschäftigt, obwohl der Betriebsrat seine Zustimmung verweigerte.

Seitdem hätten sich die Hygienestandards verschlechtert, kritisiert Betriebsratsvorsitzende Bettina Böttcher: „Es gab vehemente Beschwerden von Beschäftigten, weil die Leiharbeiter nicht ausreichend geschult waren.“ Manche sollen noch nicht einmal über die Vorschriften der Handhygiene informiert gewesen sein. Für das Pflegepersonal der Klinik hatte dies zur Folge, dass es sich zusätzlich zur eigenen Arbeit auch noch um die Sauberkeit in den Operationssälen kümmern mussten. Dabei seien die Stationen ohnehin schon unterbesetzt.

Rhön-Klinikum

Die kompletten FR-Recherchen zum Rhön-Klinikum Marburg-Gießen im Spezial.

Um genügend Leiharbeiter zu finden, wurden die Stellen zum Putzen der Operationssäle sogar als Ferienjobs ausgeschrieben. „Das halte ich für problematisch“, sagte Arbeitsgerichts-Direktor Hans Gottlob Rühle, der die Verhandlung leitet. Dagegen erklärt die Rhön AG: „Unsere Operationssäle waren und sind hygienisch einwandfrei. Weder Patienten noch Mitarbeiter müssen sich Sorgen machen.“

Das Klinikum verweist auf die regelmäßigen Untersuchungen des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene. Demnach sei die Reinigungsqualität in den vergangenen Jahren auf einem hohen Niveau gewesen, „so dass zu jeder Zeit die hohen gesetzlichen Hygienestandards im deutschen Krankenhauswesen eingehalten wurden“. Unterschiede zwischen Mitarbeitern der Stammbelegschaft und Leiharbeitern seien dabei nicht festgestellt worden.

Die Untersuchungen beziehen sich aber auf die Zeit vor Juli, erklärt Arbeitsrichter Rühle. Über die aktuelle Hygienesituation sage das Gutachten nichts. Er mahnte eine außergerichtliche Einigung zwischen Rhön und Betriebsrat an: Die Parteien sollen sich auf Standards für die Qualifikation der Reinigungskräfte in Intensivstationen und OP-Sälen einigen. Aktuell putzen dort Mitarbeiter der Stammbelegschaft gemeinsam mit Leiharbeitern, die besser geschult sein sollen.

Der Betriebsrat wendet sich generell gegen die billigeren Leiharbeitskräfte am Klinikum, von denen inzwischen mehr als 200 im Servicebereich eingesetzt werden. In der Vergangenheit gab es aber eine Übereinkunft, nach der sie nicht in den „sensiblen Bereichen“ eingesetzt werden. Böttcher: „Wir sind hier in einer Klinik. Da darf es nicht nur um Kosteneinsparung gehen.“

Autor:  Gesa Coordes
Datum:  17 | 8 | 2010
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