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Privatisierte Uniklinik: An den Verträgen ändert sich vorerst nichts

Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts soll sich vorerst nichts an den Verträgen der Beschäftigten ändern. Währenddessen fordert die Opposition Klarheit von der Landesregierung.

Wiesbaden –  

Der Betreiber der mittelhessischen Universitätskliniken sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Land Hessen am Zug. „Beklagter sind nicht wir, Beklagter ist das Land“, sagte ein Sprecher der Rhön-Klinikum AG im bayerischen Bad Neustadt am Mittwoch. Daher ändere sich vorerst nichts an den Verträgen der Beschäftigten.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg in Teilen verfassungswidrig war. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dürften nicht gegen ihren Willen zu einem privaten Arbeitgeber verschoben werden. Die Rhön-Klinikum AG hatte das fusionierte Universitätsklinikum Gießen und Marburg 2006 vom Land Hessen gekauft. Das Urteil habe erst einmal keinen Einfluss auf das Unternehmen, sagte der Sprecher. Das Land Hessen sei aufgefordert, bis Ende des Jahres eine gesetzliche Regelung zu finden. „Das werden wir abwarten und dann werden wir uns das ansehen.“

Währenddessen fordert die Opposition im Landtag fordert Klarheit von der Landesregierung, wie sie die Arbeitnehmerrechte am privatisierten Uni-Klinikum Gießen und Marburg sichern will. Vertreter von SPD, Grünen und Linkspartei nannten das Urteil eine Ohrfeige für die Landesregierung. Das Gericht habe den nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern des Klinikums ein Recht auf Rückkehr in den Landesdienst gegeben, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel am Mittwoch in Wiesbaden. Die Konsequenzen seien unabsehbar. Von der Landesregierung gab es zunächst keine Stellungnahme. (dpa)

Datum:  16 | 2 | 2011
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