Das Land hatte das Klinikum vor fünf Jahren an die Rhön Klinikum Aktiengesellschaft verkauft. Dass es den Beschäftigten dabei kein Widerspruchsrecht gegen ihren Übergang an den neuen Arbeitgeber einräumte, war verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar entschied. Das daher nun von CDU und FDP eingebrachte Gesetz sieht ein Rückkehrrecht vor, das laut FDP für 4622 nichtwissenschaftliche Beschäftigte gilt.
Mehr als 90 Prozent der Betroffenen stünden sich beim privaten Arbeitgeber besser als beim Land, versicherte Karin Wolff (CDU). Ein runder Tisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern soll Lösungen für Rückkehrwillige finden. Das Klinikum teilte mit, man habe Tarifverhandlungen vereinbart, damit Beschäftigte „sich nicht veranlasst sehen, von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch zu machen“.
Die Grüne Angela Dorn monierte, Beschäftigte, die zum Land zurückkehrten, „wissen nicht, ob sie dann wirklich beschäftigt werden, ob dies in der Region möglich ist und welchen Verdienst sie erhalten“. Sie forderte Beratung für die Betroffenen.
Thomas Spies (SPD) sagte, zwar sei es unwahrscheinlich, dass das Land einen Rückkehrer betriebsbedingt kündige: Bei einem so großen Arbeitgeber sei die dazu notwendige Sozialauswahl praktisch nicht durchzuführen. Er vermisste aber ein Konzept für die Umsetzung und rügte den „Privatisierungsdilettantismus“ der Regierung. Er sagte: „Eine Kapitalgesellschaft muss den Ertrag im Blick haben, alles andere wäre verboten – das kann man diesen Leuten gar nicht vorwerfen. Aber deshalb gibt man ihnen eben keine Krankenhäuser.“ Die Linke Janine Wissler forderte, das Land solle angesichts des „Desasters“ der Privatisierung eine Rückabwicklung prüfen lassen.
Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Privatisierung insgesamt als „legitim“ bezeichnet hatte. Diese sei ein Erfolg, Kritik daran verunsichere die Beschäftigten. Das Gesetz wird nun im Wissenschaftsausschuss beraten. Das Verfassungsgericht hatte der Regierung bis Jahresende Zeit gegeben, den verfassungswidrigen Zustand zu beheben.