Die Landesärztekammer hat am gestrigen Mittwoch schwerwiegende Vorwürfe gegen einen Arzt an der privatisierten Uniklinik in Marburg geprüft. Ergebnis: „Wir sehen keinerlei Anhaltspunkte, dass er nicht auf dem Stand eines Herzchirurgen operieren darf“, fasste Sprecherin Katja Möhrle das Ergebnis zusammen. Die Approbation als Berufserlaubnis habe der aus Polen stammende Mediziner. „Die Facharztkunde ist nicht die formale Voraussetzung für seine Tätigkeit, er muss nur sein Handwerk können.“ Die Staatsanwaltschaft Marburg ermittelt gegen die Leitung der privatisierten Universitätsklinik Gießen-Marburg, sagte Behördensprecherin Annemarie Wied. Auszuschließen sei auch nicht der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung aufgrund von Organisationsverschulden. Das hessische Sozialministerium forderte die Klinik am Mittwoch zu einer detaillierten Stellungnahme auf: „Wir wollen dringend wissen, ob dort Qualitätsstandards verletzt wurden“, sagte eine Sprecherin.
Zwei Ereignisse haben die Ermittlungen ins Rollen gebracht: Eine Operation an einem frühgeborenen Mädchen, bei der zwei Gefäße miteinander vertauscht worden sein sollen – und ein anonymer Brief, der die Klinikleitung dafür verantwortlich macht. Darin steht unter anderem, dass dem Arzt die für eine solche Operation notwendige Qualifikation fehle. Protegiert werde er von Rainer Moosdorf. Der wurde zum Mai von seiner Position als ärztlicher Direktor abgelöst. „Herr Moosdorf erlaubt seit Jahren seinem persönlichen Assistenten und langjährigen Freund, gesetzeswidrig Facharztdienste zu machen“, heißt es in dem von einer „Kommission für Transparenz“ verschickten Brief, der auch an die FR ging. „Die beiden haben sich dadurch strafbar gemacht.“
Die Landesärztekammer-Sprecherin bestätigt die Darstellung des zum Rhön-Konzern gehörenden Uni-Klinikums. Der „aus einem benachbarten EU-Land“ stammende behandelnde Arzt, so die Geschäftsleitung, sei seit mehr als 20 Jahren nicht nur Facharzt für Allgemeinchirurgie seines Heimatlandes, sondern auch für Herzchirurgie. Eine Anerkennung in Deutschland, informiert Möhrle, sei nach dem Beitritt Polens zur EU reine Formalität. Der Facharzt Allgemeinchirurg könne einfach umgeschrieben werden, für den Herzchirurgen sei lediglich eine Prüfung notwendig.
Einer der Verfasser des anonymen Briefs hatte die Eltern des Frühchens darüber informiert, dass besagter Arzt die beiden Gefäße verwechselt habe. Der Marburger Rechtsanwalt Hans-Berndt Ziegler fordert jetzt von der Klinik Schadenersatz, Schmerzensgeld und eine Erklärung, dass sie für die Folgeschäden aufkommt. „Ein Lungenflügel ist defekt“, sagt Ziegler, der die Operationsberichte studiert hat. Der Operateur sei überfordert mit dem winzigen Körper gewesen. Den zweiten Eingriff an dem Mädchen habe Moosdorf selbst übernommen.