Ein Gefühl der Unsicherheit herrscht bei den Beschäftigten in den privatisierten Universitätskliniken Gießen/Marburg. „Auf keinen Fall darf jetzt auf sie Druck ausgeübt werden“, fordert Bettina Böttcher, Betriebsrätin in Marburg. Durch die Lokalpresse geisterten schon Berichte, die Ängste vor Arbeitsplatzverlust schürten, sagt sie, versichert aber: Derzeit bestehe dazu keinerlei Anlass.
Zwei Wochen sind seit der Bekanntgabe des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vergangen, das der Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) attestiert: Bei der Privatisierung der beiden Unikliniken hat das Land die Grundrechte der Arbeitnehmer verletzt. Ganze sechs Jahre hat es gedauert, bis den nicht-medizinischen Mitarbeitern damit bescheinigt wurde, dass sie ein Widerspruchsrecht gegen den Arbeitgeberwechsel besaßen, das ihnen aber nicht gewährt wurde. „Das Land hat die Beschäftigten bei der Fusion und Privatisierung im Regen stehen lassen“, sagt Böttcher.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen nicht per Gesetz einem privaten Arbeitgeber zugewiesen werden, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt (Aktenzeichen: 1 BvR 1741/09).
Das Land Hessen muss bis zum 31. Dezember 2011 den Privatisierungs-Vertrag der Unikliniken nachbessern und den Bediensteten ein Rückkehrrecht oder Widerspruchsrecht einräumen.
Generell haben die Karlsruher Richter damit Privatisierungen erschwert: Der Staat kann sich nicht mehr so leicht von seinen Arbeitsverträgen lösen. (jur)
Bis zum Jahresende muss Hessen den Bediensteten daher nun entweder ein Rückkehrrecht einräumen oder das Recht auf Widerspruch. Böttcher geht davon aus, dass mehr Kollegen betroffen sind, als die rund 3800, die die Ministerin am Mittwoch nannte: Krankenpfleger, Fahrer, Haushaltshilfen, medizinisch-technische Angestellte. Manche könnten in einer anderen Landesbehörde Dienst tun. Fahrer, etwa, benötigt auch die Polizei.
Andere waren oder wären wegen ihrer langjährigen Dienstzeit so gut wie unkündbar, wenn sie im Landesdienst verblieben wären. Andere hätten ohne den Arbeitgeberwechsel womöglich ihre Verträge nicht geändert, nicht in Servicegesellschaften ausgegliedert werden dürfen.
Es könne aber auch sein, dass die Privatisierung für manche Kollegen von Vorteil war, betont Georg Schulze-Ziehaus von Verdi. Nach Auffassung des Gewerkschafters birgt das Urteil Chancen, aber auch Risiken.
Er rät den Beschäftigten, abzuwarten. „Nur keinen Schnellschuss“, warnt Schulze-Ziehaus, der sich von den Richtern bestätigt sieht. Schon während der Privatisierung habe Verdi das Land immer wieder darauf hingewiesen, dass es Arbeitnehmerrechte mit Füßen trete.
Nun gelte es, gemeinsam mit dem Land und der Rhön-Aktiengesellschaft als neuer Eigentümerin Lösungen zu erarbeiten. Die „günstigste Variante“ wäre, dass jene, die zum Land zurückkehren, dann an Rhön im Rahmen einer „Gestellung“ ausgeliehen würden, meint Schulze-Ziehaus. Theoretisch sei sogar möglich, die Privatisierung rückgängig zu machen. „Dann müsste das Land aber auch Geld zurückzahlen.“