Das ist die Krux an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zum Jahresanfang hatten die Richter die 2006 erfolgte Überleitung der Arbeitsverhältnisse auf einen privaten Betreiber für rechtswidrig erklärt.
„Es besteht eine große Unsicherheit“, sagt Bettina Böttcher, Betriebsrätin in Marburg, und fordert „Beschäftigungssicherung“. Kollegen, die sich für eine Rückkehr entscheiden, müssten sicher sein, dass sie einen Job beim Land bekommen. In dem am morgigen Mittwoch im Landtag zur Debatte stehenden Gesetzentwurf von CDU und FDP sei davon nichts zu finden. „Das Land entzieht sich seiner Verantwortung“, folgert Böttcher. „Es lässt ein zweites Mal die Beschäftigten im Regen stehen.“
Auch die Gewerkschaft Verdi will sich mit dem Angebot der Regierungskoalition nicht zufriedengeben. Ihre Forderung: Interessenten sollen sich vor ihrer Entscheidung beim Land informieren können, welchen Arbeitsplatz es ihnen wo anbietet. In einem zweiten Schritt benötigten sie dann Informationen, wie sich eine Rückkehr finanziell auswirkt. „Es besteht ein hoher Beratungsbedarf“, stellt Verdi-Sprecher Georg Schulze-Ziehaus fest. Jeder müsse individuell betrachtet werden. Manche stünden sich besser, wenn sie Angestellte des Rhön-Konzerns bleiben. Andere versprächen sich Verbesserungen – etwa was die Arbeitsbelastung betreffe.
Es gibt auch Mitarbeiter, für die eine Rückkehr in den Landesdienst vermutlich von Vorteil wäre, ergänzt Böttcher. Die Fahrer etwa bekämen nach den jüngsten Umstrukturierungen monatlich bis zu 700 Euro brutto weniger auf ihr Konto überwiesen. Auch beim Küchenpersonal habe es „finanzielle Abschmelzungen“ gegeben oder bei den Pförtnern. „Am Ende“, sagt sie, „muss jeder die Entscheidung für sich treffen.“