Die Beschäftigten des privatisierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg sollen zurück in den Landesdienst dürfen. CDU und FDP brachten am Dienstag ein entsprechendes Gesetz ein. Beschäftigte, deren Arbeitsverträge bei der Privatisierung 2006 per Gesetz vom Land auf den Rhön-Konzern übergeleitet worden waren, sollen demnach drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf eine Rückkehr geltend zu machen. Sie würden dann „im Ergebnis finanziell so gestellt, als wären sie zu keinem Zeitpunkt aus dem Landesdienst auf einen anderen Arbeitgeber übergeleitet worden“, versichern die Regierungsfraktionen.
Die Novellierung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar notwendig, das die Überleitung der Arbeitsverhältnisse auf einen privaten Betreiber für rechtswidrig erklärte. Hessen hätte den Beschäftigten damals ein Widerspruchsrecht einräumen müssen. Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) teilte mit, mit dem neuen Gesetzentwurf werde „den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen und gleichzeitig die notwendige Rechtssicherheit für die Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen und Marburg geschaffen“.
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht einfach per Gesetz einem privaten Arbeitgeber zugewiesen werden dürfen.
Das Land Hessen musste deshalb bis zum 31. Dezember 2011 den Privatisierungsvertrag der Universitätsklinik Gießen/Marburg aus dem Jahr 2006 nachbessern und den Bediensteten ein Rückkehr- oder Widerspruchsrecht einräumen.
Auch insgesamt erschwerten die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil Privatisierungen: Der Staat kann sich nicht mehr so leicht von seinen Arbeitsverträgen lösen (Aktenzeichen: 1 BvR 1741/09).
Das Rückkehrrecht in den Landesdienst betreffe rund 4600 Beschäftigte. Dabei geht es um die nicht wissenschaftlichen Mitarbeiter: Krankenpfleger, Fahrer, Haushaltshilfen, medizinisch-technische Angestellte.
CDU und FDP betonten allerdings, der Großteil der Beschäftigten sei finanziell beim privaten Arbeitgeber bessergestellt. Georg Schulze-Ziehaus von der Gewerkschaft Verdi bestätigt das, allerdings unter Vorbehalt: „Bei der Berechnung werden zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen“, weil etwa unterschiedliche Arbeitszeiten berücksichtigt werden müssten. Die Gewerkschaft will nun im Gespräch mit dem Rhön-Konzern ausloten, ob die Verträge jener Mitarbeiter, die beim Land mehr verdienen würden, nachgebessert werden könnten, sagte Schulze-Ziehaus der Frankfurter Rundschau. Der Klinikbetreiber signalisiere Kompromissbereitschaft.
Allerdings sind Unterschiede im Verdienst nicht der einzige Grund für eine Rückkehr in den Landesdienst. So wurden 2006 auch Beschäftigte zum Rhön-Konzern geschickt, die im Landesdienst wegen ihrer langjährigen Dienstzeit so gut wie unkündbar gewesen wären. Verdi will sicherstellen, dass zurückkehrende Beschäftigte nicht betriebsbedingt gekündigt werden.
Der SPD-Abgeordnete Thomas Spies erklärte, der Entwurf „genügt allenfalls den juristischen Minimalanforderungen“. Es müsse „eindeutig geregelt werden, dass jeder, der zurück zum Land will, dies auch ohne Probleme und vor allem, ohne Sorge um seinen Arbeitsplatz zu haben, auch tun kann“. Unverständlich sei, dass die Regierungsfraktionen „offenkundig mit niemandem über den Gesetzentwurf gesprochen“ hätten. Laut Kühne-Hörmann gibt es einen runden Tisch aus Arbeitnehmervertretern und Klinik-Geschäftsführung. Er habe am Montag erstmals getagt.