Der Fall ist bundesweit einmalig. Denn nirgendwo sonst hat eine Landesregierung eine Universitätsklinik an eine Aktiengesellschaft verkauft. Seit der Privatisierung haben die Ärzte der Universitätsklinik Gießen-Marburg zwei Chefs: Offiziell sind sie beim Land angestellt, das Forschung und Lehre sicherzustellen hat. Doch Wiesbaden leiht sie an den Rhön-Konzern aus. Der hat im Februar 2006 an den beiden Standorten die Patientenversorgung übernommen. Weil auf den Stationen die Arbeitsverdichtung seit der Privatisierung stark zugenommen hat, müssen die Ärzte oft ihre Freizeit der Wissenschaft opfern, beklagt der Personalrat.
Was hieße, dass zumindest ein Teil der vom Land und damit dem Steuerzahler bezahlten Arbeitszeit dem Privatkonzern – sprich den Rhön-Aktionären zugute kommt. Das hatten Kindermediziner der Uniklinik Marburg im Frühjahr auch in einem Brandbrief an die Geschäftsleitung beklagt: Die Patientenversorgung werde aus dem Pool für Forschung und Lehre subventioniert.
Jetzt soll das Verwaltungsgericht Gießen entscheiden, ob der Marburger Personalrat überhaupt für diese Angelegenheit zuständig ist. Rhön sowie Klinikleitung streiten das ab. „Das ist eine erhebliche Beschneidung unserer Kompetenz“, argumentiert Franz-Josef Schmitz, Mitglied der Interessenvertretung der Landesbediensteten. In deren Antrag wird unter anderem aus dem Gutachten des Wissenschaftsrats zitiert wonach „die Arbeitszeitmodelle nach Angaben der Betroffenen nicht verlässlich umgesetzt werden“.
Die FR hat den Rhön-Konzern gefragt, welche Konsequenzen er aus dem Gutachten gezogen hat. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Strukturen, die Forschung und Lehre einerseits, die Schnittstelle zur Krankenversorgung andererseits betreffen, obliegen der Hoheit der ständigen Kommission, in der Vertreter beider Universitäten und von Universitätsklinik mitarbeiten.“
Gesetz wird nirgendwo eingehalten
Wenig informativ bleibt auch die Antwort auf die Frage nach der Personalentwicklung im Verhältnis zu den Patientenzahlen, weil nur durch beide Angaben ein vollständiges Bild über den Arbeitsanstieg entstehen kann. Die Zahl der Stellen im ärztlichen Dienst habe sich seit der Übernahme im Februar 2006 um 7,3 Prozent erhöht. „In den letzten Jahren nahm die Zahl der ambulanten und stationären Patienten zu, gleiches gilt für den Schweregrad.“
Laut hessischem Hochschulgesetz sollten ein Drittel der Arbeitszeit Lehre und Forschung vorbehalten sein, sagt der Anwalt des Personalrats, Siegfried Otto Frohner. „Doch das gibt es wahrscheinlich nirgendwo in der Republik.“ Doch in Deutschland kommt das Geld der Universitäten für Forschung und Krankenversorgung aus dem Topf des jeweiligen Bundeslands – und dahin fließen auch die Gewinne. Ausnahme: Gießen-Marburg.
Aus dem hessischen Wissenschaftsministerium heißt es, das Problem der Leistungsverdichtung betreffe alle Krankenhäuser. Und: „Dass die Privatisierung zu Lasten der Krankenversorgung oder der Wissenschaft anzusehen sind, konnte bislang nicht festgestellt werden.“
Der Stellungnahme aus Wiesbaden ist auch zu entnehmen, dass nach knapp fünf Jahren die Erkenntnis gewachsen ist, dass der Vertrag mit Rhön Lücken aufweist: Fachbereiche und Universitätsklinikum hätten verabredet ein „Verfahren“ zu entwickeln das sicherstellt, dass dem Arzt Zeit für Forschung und Lehre bleibt. Ob der Personalrat daran beteiligt wird und wann dieses – nicht zum ersten Mal – angekündigte „Verfahren“ zur Anwendung kommen wird, lässt der Ministeriumssprecher offen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen soll diese Woche fallen, sagt Frohner. „Wir erwarten sie mit gemischten Gefühlen.“