Das hessische Kultusministerium muss den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer bei der Aufstellung einer sogenannten Schwarzen Liste für Lehrkräfte beteiligen, die als ungeeignet für den Schuldienst gelten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch dem Personalrat Recht gegeben, der eine Mitbestimmung eingefordert hatte. Dabei attestierte das Gericht dem Ministerium schwerwiegende handwerkliche Fehler.
Die Personalvertretungskammer unter Vorsitz von Richter Hans-Herrmann Schild sah es als erwiesen an, dass die Liste den Zweck hat, die Einstellung bestimmter Personen zu verhindern. Sie könne dazu von den Schulämtern als alleiniges Entscheidungskriterium genutzt werden. Wer auf der Liste stehe, werde in aller Regel nicht eingestellt. Deshalb habe der Personalrat ein Mitspracherecht bei den Kriterien, die für den Eintrag in die Liste gelten.
Die Vertreterin des Kultusministeriums argumentierte erfolglos, die Liste informiere die Staatlichen Schulämter lediglich darüber, dass ein Bewerber möglicherweise ungeeignet sei. Über die Einstellung oder Nichteinstellung entscheide das Schulamt ausschließlich aufgrund der jeweiligen Qualifikation. Damit hätte der Personalrat bei der Aufstellung der so genannten Informationslisten, wie sie offiziell heißen, kein Mitspracherecht.
Die Frankfurter Rundschau hatte die Existenz der Listen im November vergangenen Jahres öffentlich gemacht. Diese werden seit Frühjahr 2009 geführt. Der Personalrat erfuhr erst durch einen Anruf der FR von deren Vorhandensein. Auch die Betroffenen wurden über den Eintrag nicht informiert. Dies führte dazu, dass sich Lehrkräfte wiederholt vergeblich um eine Anstellung im Schuldienst bemühten, ohne dass ihnen der Grund der Ablehnung, der Eintrag in der Liste, bekannt wurde. Aufgrund der Berichterstattung änderte das Ministerium die Praxis. Betroffene werden nun informiert. Sie erhalten ein Schreiben mit dem Hinweis, die Liste werde geführt, "um eine Wiedereinstellung ungeeigneter Lehrkräfte in den hessischen Schuldienst zu vermeiden".
"Dieses Anliegen ist im Interesse der Schüler sehr berechtigt", sagte Richter Schild. Allerdings habe das Ministerium es versäumt, den Schulämtern mitzuteilen, wie die Liste zu verwenden sei: als Hinweis auf mögliche Nichteinstellungsgründe, die das Amt dann bewerten könne. In diesem Fall hätte der Personalrat kein Mitspracherecht mehr, "und wir hätten uns dieses Verfahren ersparen können", so Schild. "Ein paar dürre Sätze des Ministeriums hätten genügt." Die Vertreterin des Ministeriums beharrte auf ihrer Einschätzung, ein Erlass sei nicht nötig. Schon jetzt diene die Liste lediglich der Information.
Die Personalratsvorsitzende Angela Scheffels zeigte sich mit dem Richterspruch zufrieden. Das Gericht habe die Einschätzung des Personalrats zur Mitsprache geteilt. Das Ministerium hat vier Wochen Zeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Dann müsste vor dem Verwaltungsgerichtshof erneut verhandelt werden. Ein Ministeriumssprecher wollte den Beschluss am Mittwoch noch nicht kommentieren.

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