Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke als Förderverein gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenverordnung.
2. Zweck des Vereins ist:
a) Die Mittelbeschaffung für andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Unterstützung, Versorgung und Betreuung von Sportlern und sportverbundenen Personen, die hilfebedürftig im Sinne von § 53 der AO sind.
b) Die Mittelbeschaffung für andere gemeinnützige Träger, insbesondere Sportvereine, Schulfördervereine oder Wohlfahrtsorganisationen, die
Vorstandsvorsitzende: Katja Sturm
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