Berlin/Frankfurt. Mit den Stimmen von Union und SPD will der Deutsche Bundestag am Freitag ein Gesetz mit unabsehbaren Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte beschließen. Als "bemerkenswert haushaltsschonende und steuerzahlerschonende Lösung" verteidigte hingegen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) das Bad-Bank-Gesetz, das die Große Koalition als eine ihrer wichtigsten Weichenstellungen hinterlässt.
Doch die Zweifel und die Unsicherheiten bleiben, wem diese Reform nützt: der Volkswirtschaft oder den Aktionären der Banken?
Erst kippen die Banken - dann wackelt die Weltwirtschaft. Nun wird die Finanzbranche umgebaut. Analysen und Kommentare, Fotostrecken und Abstimmungen im neuen Spezial: Banken im Umbruch.
In der Finanzbranche heißt es schlicht, man könne die Auswirkungen in den kommenden beiden Jahrzehnten derzeit einfach noch nicht absehen, auch nicht die für die Steuerzahler. Als "nicht haltbar" weist der grüne Finanzexperte Gerhard Schick die Behauptung zurück, diese neuerliche Hilfe für die Geldinstitute sei kostenlos für die Steuerzahler.
Das Gesetz enthalte trotz aller Last-Minute-Korrekturen durch die Koalitionsfraktionen zu viele "unklare Formulierungen und handwerkliche Schwächen", um eine Garantie gegen eine Sozialisierung der Verluste sein zu können.
Gewerkschaften wittern Umverteilung
Auch die Gewerkschaften warnen vor einer Umverteilung vom Staat zu den Banken. Es sei "unabsehbar", was es bedeute, wenn der Staat die "Müllabfuhr" für die Kredithäuser spiele, meinte DGB-Chef Michael Sommer. "Das Schlussrisiko bleibt beim Staat", kritisiert die IG Metall in ihrer Analyse. Weil die Politik davor zurückschrecke, sich an den Banken zu beteiligen, blieben die Risiken für die Steuerzahler hoch.
"Die Behauptung, dass die vorgeschlagene Lösung keine Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte hat, mag für dieses und das nächste Jahr zutreffen; auf mittlere Sicht gibt es erhebliche Risiken für die öffentlichen Haushalte", meint der renommierte Finanzwissenschaftler Martin Hellwig.
Der Direktor des Max-Planck-Instituts in Bonn wies kurz vor den abschließenden Beratungen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf eine drohende "gigantische Subventionierung gewisser Banken durch den Steuerzahler" hin.
Nach seiner Einschätzung hat der Gesetzgeber den Staat nicht davor geschützt, dass etwa die Deutsche Bank die Regelungen für einen "substantiellen Kapitalgewinn" nutze. Mit den Änderungen kurz vor Ende der Beratungen sei die Gefahr reduziert, aber nicht komplett gebannt worden, erklärte Hellwig auf FR-Anfrage.
Mit dem Bad-Bank-Gesetz ermöglicht es die Koalition den privaten Instituten und den öffentlich-rechtlichen Landesbanken, ihre Giftpapiere auszulagern. Nach Einschätzung der Regierung macht der Staat dennoch ein gutes Geschäft, da die Banken für die staatlichen Garantien Gebühren zahlen müssen.
Außerdem müssen sie mögliche Wertverluste bei den kritischen Papieren ausgleichen. Ein Risiko bestehe daher nur darin, dass die Bank pleite gehe. In dem Fall aber sei der Steuerzahler immer der Verlierer, auch ohne Bad Bank.
In die Pflicht genommen
Wegen der Bad Banks schob die SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch sogar noch eine Sondersitzung ein. Nachdem führende Parteilinke am Dienstag noch einigen "Klärungsbedarf" bei dem Thema sahen, setzte Fraktionschef Peter Struck für den nächsten Morgen kurzerhand eine weitere Fraktionssitzung an.
Der Finanzpolitiker Joachim Poß und Haushälter Carsten Schneider mussten dafür noch einmal eine siebenseitige Erläuterung erarbeiten, um letzte Vorbehalte gegen den Kompromiss abzubauen.
Poß und Schneider beschwören darin die Gefahr einer sich wieder verstärkenden Abwärtsspirale, wenn die Banken keine Möglichkeit erhielten, gewisse Risiken auszulagern. "Diesen Kreislauf wollen wir durch das Angebot einer umfangreichen Bilanzbereinigung" unterbrechen, heißt es in dem Schreiben.
Sie referieren die Vorteile - und Risiken - der drei diskutierten Bad-Bank-Modelle. Die SPD-Fraktion stellt heraus, dass auf ihre Initiative hin ein sogenannter Stresstest und ein Gehaltsdeckel für jene Institute vorgeschrieben wird, die von den Bad Banks profitieren wollen. Dadurch werde sichergestellt, dass nur Banken geholfen werde, "die wirklich Veränderungen im Sinne eines nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodells sowie einer veränderten Gehaltsstruktur akzeptieren". Das Prinzip laute: "Keine Leistung ohne Gegenleistung." Und: "Das Risiko für den Bundeshaushalt wird weitgehend minimiert."
Ebenso richtig sei es, so die SPD-Fraktion, dass bei den Landesbanken die beteiligten Länder "für alle entstehenden Verluste unbegrenzt entsprechend ihres Eigentümeranteils haften". Ursprünglich wollten die Länder nur bis zu einer gewissen Höhe die Lasten mittragen.
Nach diesen Erläuterungen stimmte die SPD-Fraktion am Mittwochmorgen geschlossen für den Gesetzentwurf.
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