Mit der Finanztransaktionssteuer (auch Finanzmarktsteuer oder Tobin-Steuer), wird eine Steuer auf internationale Devisengeschäfte bezeichnet - also auf den Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten. Sie wurde 1972 vom US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin vorgeschlagen, aber bisher nicht eingeführt.
Durch diese Steuer sollen vor allem kurzfristige Spekulationsgeschäfte unattraktiver und so Schwankungen am Finanzmarkt eingedämmt werden. Zur Kasse gebeten werden die Finanzunternehmen, Einzelpersonen sind nur in Einzelfällen betroffen.
Das gehe aus dem gemeinsamen Papier der deutschen und der französischen Regierung zur Vorbereitung des EU-Gipfels Ende Januar hervor, schreibt die „SZ“.
Darin versicherten beide Regierungen ausdrücklich, dass sie den Vorschlag der EU-Kommission unterstützten, eine sogenannte Finanztransaktionssteuer in Europa einzuführen.
Notfalls nur in Währungsunion
Das Brüsseler Konzept sei so angelegt, dass es bei anhaltendem Widerstand etwa aus Großbritannien auch nur in den Ländern der Währungsunion realisiert werden könnte. Merkel halte das im Notfall für denkbar.
Die FDP lehnt eine isolierte Einführung in der Euro-Zone ab. (dapd, dpa)
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