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Fragen und Antworten: Wie die Bad Bank funktioniert

Die Bundesregierung beschließt das Verfahren, wie Banken ihre Bilanzen retten können. Wie wird die Bewertung der toxischen Papiere gelöst? Welche Last trifft die Steuerzahler? Antje Schüddemage und Karl Doemens erklären's.

Das Bad-Bank Modell sorgt bei den Parteien für Streitereien.
Das Bad-Bank Modell sorgt bei den Parteien für Streitereien.
Foto: dpa

Berlin. Das Bundeskabinett hat die Gesetzespläne für sogenannte Bad Banks beschlossen. Mit dem Modell sollen Banken von Risikopapieren entlastet und das schleppende Kreditgeschäft angekurbelt werden. Angestrebt wird zugleich eine weitergehende Lösung für die Landesbanken. FR-online.de erklärt, wie's funktioniert.

Wie genau funktioniert das neue Bad Bank-Modell?

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Mit dem Gesetzesentwurf wird den Banken die Gründung von Zweckgesellschaften ermöglicht, in die sie faule Wertpapiere auslagern können, die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden. Im Gegenzug erhalten sie von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung übertragen, die vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) garantiert ist. Um das Konstrukt rankt sich ein unverständliches Dickicht aus Gebühren, Differenz- und Ausgleichszahlungen, das schwer zu durchschauen ist.

Um Licht in dieses Dickicht zu bringen hilft es, das Modell an einem Beispiel durchzuspielen: Stellen wir uns vor, die FR-Bank hat Schrottpapiere mit einem Buchwert von 50 Milliarden Euro, die sie loswerden will. Überträgt sie diese an ihre eigens dafür gegründete Zweckgesellschaft, muss sie zunächst zehn Prozent abschreiben, also fünf Milliarden Euro.

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Das ist eine Vorgabe der EU-Kommission. Weil diese Abschreibung aber das Eigenkapital der FR-Bank angreift und damit die Solvenz der Bank gefährden könnte, hat der Gesetzesentwurf ein Hintertürchen eingebaut. Danach muss sie nur abschreiben, soweit ihre Kernkapitalquote nicht unter sieben Prozent sinkt. Wäre das der Fall, wird ihr der Restbetrag gestundet.

Was bekommt die verbleibende "gute Bank" dafür?

Für die Papiere bekommt die FR-Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe, also zu 90 Prozent des Buchwertes, für die der Soffin garantiert und für die die Zweckgesellschaft eine Gebühr bezahlt. Diese Anleihe ist nicht verkäuflich, sie darf nur für Pensionsgeschäfte mit der Zentralbank verwendet werden.

Mit der Transaktion werden die schlechten Papiere durch wertstabile Schuldtitel ausgetauscht. Dadurch wird Eigenkapital frei, das bisher zur Risikoabsicherung gebunden war: Die Bank hat mehr Spielraum für die Ausgabe von Krediten. Für Anträge auf die Bad Bank-Hilfe haben die Institute sechs Monate Zeit.

Wie wird die Bewertung der toxischen Papiere gelöst?

Das fragen sich wahrscheinlich auchdie unabhängigen Wirtschaftsprüfer, die für diesen Job vorgesehen sind. Denn wie bewertet man Papiere, für die es derzeit keinen Markt gibt? Und der Entwurf setzt noch einen drauf: Ermittelt werden soll nämlich der Fundamentalwert der Papiere. Und das geht so: Die Sachverständigen schätzen den aktuellen Zeitwert, den die Bankenaufsicht bestätigen muss.

Mit dem Bankenrettungsfonds Soffin wird dann noch ein Risiko-Abschlag vereinbart. Kommen die Experten nun zu dem Schluss, dass die toxischen Papiere der FR-Bank einen Fundamentalwert von 15 statt 45 Milliarden Euro haben, muss die Bank die Differenz (also 30 Milliarden) aus dem jährlichen Bilanzgewinn abstottern. Das kann sich bis zu 20 Jahren, der maximalen Laufzeit der Soffin-Garantien, hinziehen.

Was ist, wenn die Bank keinen Gewinn schreibt?

Steht bei der Bank am Ende des Jahres ein Verlust zu Buche, wird ihr der Betrag gestundet, bis sie wieder Gewinn erwirtschaftet.

Was ist, wenn die Experten sich beim Wert der Papiere getäuscht haben?

Dann tritt die Nachhaftung derAktionäre ein. Macht also die Zweckgesellschaft am Ende der Laufzeit einen Verlust, weil die Papiere der FR-Bank statt 15 nur zehn Milliarden Euro wert waren, wird der Differenzbetrag von den künftigen Dividenden abgezogen.

Der Verlust kann aber auch in beiderseitigem Einvernehmen durch die Ausgabe von Bank-Aktien an den Soffin ausgeglichen werden. Steht bei der Zweckgesellschaft dagegen unter dem Strich ein Gewinn, fließt er an die Aktionäre zurück.

Welche Belastungen treffen den Steuerzahler?

Wenn Bundestag und Bundesrat diesem Modell zustimmen, kommt der Steuerzahler zunächst ausgesprochen glimpflich davon. Denn er trägt nicht mehr wie bei allen anderen Modellen, die bislang zur Debatte standen, das Schätzrisiko für die toxischen Assets. Brenzlig würde es nur, wenn eine oder mehrere Bad Banks pleite gingen und die Garantien des Soffin gezogen würden.

Ist das Konzept für die Banken hierzulande attraktiv?

Das ist wahrscheinlich der Haken. Denn nach diesem Modell würden die Schrottpapiere zwar aus den Bankbilanzen verschwinden, die Institute wären aber nicht von dem Risiko des Wertverfalls befreit. Dieses würde vielmehr auf der Zeitachse gestreckt und wäre so einfacher abzubauen. Als Folge müssten die Geldhäuser in den kommenden Jahren mit einem voraussichtlich recht schmalen Gewinn rechnen - eine Aussicht, die kaum ein Institut sich und seinen Aktionären wird zumuten wollen.

Da das Konzept auf Freiwilligkeit beruht, wird sich aller Voraussicht nach mit Ausnehme der FR-Bank kaum eine Bank darauf einlassen. Kommt es tatsächlich so, kann von einer Ankurbelung der Kreditvergabe keine Rede sein - und damit ist nichts gewonnen.

Gezerre und Taktieren bis zuletzt

Selten gestaltete sich ein Gesetzgebungsprozess so spannend wie bei der Bereinigung der Bankbilanzen. Er habe "Signale", dass das Vorhaben entgegen allen Ankündigungen doch nicht am heutigen Mittwoch ins Kabinett komme, unkte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer noch am Dienstag Morgen. Der Grund waren nicht etwa die Proteste von SPD-Linken und Haushältern, sondern massive Proteste, die aus den Unions-Ländern nach Berlin gefunkt wurden.

Während sich dort die turnusmäßige Staatssekretärsrunde am Montagabend über die geplante Auslagerung der toxischen Papiere der Geldhäuser in Zweckgesellschaften rasch einigen konnte, sorgte ein von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgelegtes Eckpunktepapier für Ärger. Darin will Steinbrück die Mitwirkung der Länder an der Konsolidierung des Landesbankensektors verbindlich festschreiben. Das Gesetz und die Eckpunkte müssten gemeinsam beschlossen werden, forderte Steinbrück und sprach intern von einem "Junktim".

Dem wollte sich vor allem das CSU-geführte Wirtschaftsministerium aus bayerischen Interessen nicht beugen. Die Staatssekretärsrunde wurde auf den Abend vertagt. Offenbar machte dann aber CDU-Kanzleramtschef Thomas de Maizière Druck für das Bad-Bank-Gesetz.

Autor:  ANTJE SCHÜDDEMAGE UND KARL DOEMENS
Datum:  13 | 5 | 2009
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