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Insolvenzverfahren für Staaten: Disziplin dank Regeln

Für ein Insolvenzverfahren für Staaten spricht, dass damit der Druck auf die Gläubiger erhöht wird, eine Einigung zu erzielen. Von Robert von Heusinger

Wenn Firmen pleite sind, gibt's einen Ausverkauf. Wie sich das bei Staaten verhält, ist noch offen.
Wenn Firmen pleite sind, gibt's einen Ausverkauf. Wie sich das bei Staaten verhält, ist noch offen.
Foto: Surrey

Frankfurt a.M. Natürlich handelt es sich beim neuen Lieblingsthema unserer Politiker, einem internationalen Insolvenzverfahren für Staaten, um ein weiteres Ablenkungsmanöver. Aber immerhin um ein interessantes.

Indes wären der Bundespräsident, die Kanzlerin und der Finanzminister, die sich plötzlich dafür stark machen, glaubwürdiger, würden sie gleich eine europäische Regelung fordern. Bis sich die internationale Gemeinschaft zu einer Lösung durchringt, werden alle drei im Ruhestand sein. Der Reihe nach.

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Bis in die 80er Jahre gab es das Thema Insolvenzordnung für Staaten nicht. Zum einen ging man davon aus, dass Staaten nie zahlungsunfähig, höchstens zahlungsstockend, werden könnten. Denn gegenüber inländischen Gläubigern reichte ein einfaches Gesetz zur Enteignung.

Zum andern waren es nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem öffentliche Kreditgeber, also Staaten oder Organisationen wie die Weltbank, die die Länder in der Dritten Welt mit Kredit versorgten. Und bei Zahlungsschwierigkeiten konnten sich die wenigen Gläubiger rasch mit dem Schuldner auf eine Umschuldung, einen Schuldenerlass einigen. Erst mit der Deregulierung der Finanzmärkte avancierten private Geldgeber immer stärker zu Gläubigern von ausländischen Staaten.

Damit wuchs die Anzahl der internationalen Gläubiger, was Verhandlungen erschwerte oder unmöglich machte. Denn eine Umschuldung konnte nur bei Freiwilligkeit zustande kommen. Deshalb trat das Ökonomen bekannte Trittbrettfahrerphänomen auf.

Die, die nicht auf Ansprüche verzichten, stellen sich besser, wenn das Land durch den Forderungsverzicht der anderen wieder zahlen kann. Also zogen sich die Verhandlungen hin, das überschuldete Land litt unnötig, genau wie die Gläubiger, die zu Konzessionen bereit waren.

Eine Überraschung war deshalb der Vorschlag der Vize-Direktorin des Internationalen Währungsfonds, Anne Krueger, aus dem Jahr 2001. Sie wollte ein internationales Insolvenzverfahren für Staaten schaffen. Damit, so die Hoffnung, erhöhe sich der Druck auf die Gläubiger, eine Einigung zu erzielen.

Denn im Ernstfall hätten laut Krueger-Vorschlag 70 Prozent Zustimmung gereicht, um alle zu gleichen Konditionen in die Umschuldung zu zwingen. "Friede durch Abschreckung", nennt das Christoph Paulus, Professor für Insolvenzrecht in Berlin. Doch der Vorschlag des IWF scheiterte am Widerstand der USA. Die mächtigen Wall-Street-Banken waren gegen ein faires und transparentes Verfahren.

Autor:  Robert von Heusinger
Datum:  5 | 5 | 2010
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