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Kommentar zur Bankenabgabe: Ausschüttungen besteuern!

Nach der Rettung will die Politik die Banken zur Kasse bitten. Gut so. Noch besser wäre es, Ausschüttungen und Aktienrückkäufe zu besteuern. Von Anna Sleegers

Anna Sleegers.
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Nach der Rettung will die Politik nun also die Banken zur Kasse bitten. Und das ist auch gut so. Ob die diskutierte Bankenabgabe mehr als nur einen symbolischen Wert hat, ist allerdings zu bezweifeln. Schon bald wird sich der volkswirtschaftliche Einbruch in den Bilanzen der Banken niederschlagen, die angesichts einer steigenden Zahl von Firmenpleiten immer mehr Kredite in den Wind schreiben können.

Hinzu kommt, dass auf internationaler Ebene bereits an neuen aufsichtsrechtlichen Vorschriften gebastelt wird, die den finanziellen Spielraum der Institute einschränken werden. Da muss man kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass eine zusätzliche Belastung in Form einer Abgabe die Kreditvergabe bremsen wird. Um die Konjunktur nicht abzuwürgen, wird die jetzt so entschlossen auftretende Regierung daher bei der Ausgestaltung der Abgabe Zurückhaltung walten lassen.

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Auch wenn es schreiend ungerecht ist, wird man dem Bankensektor die Kosten der Rettungsaktionen nicht komplett aufbürden können, ohne sie existenziell zu gefährden. Und zu Recht wehren sich die Sparkassen dagegen, für ein Spiel in Haftung genommen zu werden, an dem sie nur indirekt beteiligt waren.

Besser als eine Abgabe, die sich an schwer zu messenden Parametern wie Systemrelevanz oder Risikoprofil orientiert, wäre deshalb eine Sondersteuer auf Ausschüttungen und Aktienrückkäufe von Kreditinstituten. Beides schmälert das Eigenkapital und damit die Fähigkeit, Kredite zu vergeben. Wer aber wie die Deutsche Bank mitten in der Krise Dividenden ausschüttet, kann kaum über mangelndes Kleingeld klagen.

Autor:  Anna Sleegers
Datum:  22 | 3 | 2010
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