Offene Immobilienfonds: Derzeit können sich Anleger ihre Anteile täglich auszahlen lassen, was jüngst dazu führte, dass viele Fonds schließen mussten. Denn so rasch konnten die Fonds gar nicht Gebäude verkaufen, wie die Anleger ihr Geld zurück haben wollten.
Um die offenen Immobilienfonds als Produkt zu retten, sieht der Entwurf die Einführung von Fristen vor: Mindestens zwei Jahre müssen Anleger ihre Anteile halten, danach sollen sie mit Kündigungsfristen zwischen sechs bis 24 Monaten versehen werden.
Diese Neuerungen werden von Verbraucherschützern akzeptiert. Anders sieht es hingegen bei der Absicht aus, auf die von den Sachverständigen ermittelten Werte in den Fonds einen pauschalen Abschlag von zehn Prozent vorzunehmen. Damit würden Immobilienfonds auf Jahre hinaus unattraktiv.
Deshalb fürchtet Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass dies Anleger verängstigen könnte und die Schließung weiterer Fonds die Folge wäre.
Leerverkäufe: Ungedeckte Leerverkäufe in Aktien sollen künftig verboten werden. Bei gedeckten Leerverkäufen veräußern Banken oder Fonds Aktien, die sie gar nicht besitzen. Vielmehr leihen sie die Papiere gegen eine Gebühr, um sie später zum vereinbarten Preis nachzuliefern.
Bei ungedeckten Leerverkäufen werden die Aktien noch nicht einmal geliehen. Fällt der Kurs bis zum Liefertermin, macht der Verkäufer Gewinne, da er die Papiere billiger erwerben kann, als er sie verkauft hat. Solche Spekulationen auf fallende Kurse, ohne viel Geld investieren zu müssen, können aus Sicht der Experten zu großer Instabilität auf den Finanzmärkten führen oder diese verstärken. Deshalb müssen Leerverkäufe künftig gedeckt sein.
Darüber hinaus will die Regierung ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen einführen: In einer ersten Stufe ist die Finanzaufsicht Bafin zu unterrichten, größere Leerverkäufe müssen in einer zweiten Stufe veröffentlicht werden.
"Anschleichen": Künftig soll verhindert werden, dass sich Investoren an ein Unternehmen heranpirschen, indem sie statt der Aktien einfach Derivate wie Optionen kaufen. Um sicherzustellen, dass Bafin, die Anleger und die Emittenten dies auch rechtzeitig mitbekommen, sollen Mitteilungspflichten künftig auf alle Finanzinstrumente ausgeweitet werden, durch die ihre Besitzer Kontrolle über ein Unternehmen erlangen können.
Grauer Kapitalmarkt: Dort sollen künftig die gleichen Regeln gelten wie im regulierten Markt - dies fordern Verbraucherschützer schon lange. Anleger müssen seriös beraten und Provisionen offen gelegt werden. Über Beratungsgespräche sind Protokolle anzufertigen. Gestrichen werden sollen die kurzen Sonderverjährungsfristen für Schadenersatzansprüche wegen falscher Angaben in Prospekten oder dem Fehlen dieser.
Um Falschberatung einzudämmen, müssen sich Finanzberater künftig bei der Aufsicht registrieren und ihre Qualifikation nachweisen. Beim Verstoß gegen diese Vorschriften soll die Bafin künftig Bußgelder verhängen und befristete Beratungsverbote aussprechen können.
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