Brüssel. Die Europäische Kommission sendet ein deutliches Beruhigungssignal an die Sparer zwischen Nord- und Mittelmeer. Ihren Plänen zufolge sollen Spareinlagen bei Bankpleiten zunächst bis 50.000 Euro sicher sein. Von 2010 an soll die Einlagensicherung angehoben werden und sogar Guthaben von 100.000 Euro garantieren.
Diese Beträge sind Mindestsummen. Das heißt, es steht den einzelnen EU-Staaten frei, national die Sicherungslatte noch höher zu legen. Die Bundesrepublik hat das mit ihrer generellen Garantieerklärung bereits getan.
Sehr ehrgeizig ist der gestern vorgelegte Kommissionsentwurf in punkto Fristen: Betroffene Sparer sollen ihre Einlagen bereits drei Tage nach der Pleite ihres Geldhauses zurückerhalten. Gegenwärtig beträgt die Entschädigungsfrist drei Monate und kann sogar auf ein dreiviertel Jahr verlängert werden.
Den Vorstellungen der Brüsseler Behörde müssen die 27 Finanzminister und das Europäische Parlament noch zustimmen. Mit Blick auf die Garantiesummen war aus dem Hohen Haus gestern erste Zustimmung zu hören. In einer schnellen Reaktion bezeichnete der deutsche CDU-Abgeordnete Werner Langen die Vorlage der Kommission als überfällig. Zweifel meldete der Wirtschaftspolitiker jedoch bei der Verkürzung der Fristen an.
Ähnlich könnte auch die Reaktion der Finanzminister ausfallen. Sie hatten vor gut einer Woche eine Mindesteinlagensicherung von 50 000 Euro gefordert und die Absicht der Kommission begrüßt, so schnell wie möglich ein Gesetz vorzulegen.
Der zuständige Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy betonte die Absicht des Brüsseler Gesetzesvorschlags: "Eine Anhebung der Mindestdeckung wird dafür sorgen, dass die EU-Bürger wieder Vertrauen in die Sicherheit ihrer Spareinlagen fassen." Sie sei "eine weitere vernünftige und angemessene Reaktion auf die aktuelle Finanzkrise". Wird der Kommissionsvorschlag Gesetz, sind zunächst vier Fünftel aller Spareinlagen zwischen dem Schwarzen Meer und dem Atlantik sicher, nach der Erhöhung der Deckungssumme sogar 90 Prozent. Derzeit sind nur knapp zwei Drittel bei Bankpleiten garantiert.
Brüssel will den Sparern in einem weiteren Punkt entgegenkommen: Den Selbstbehalt, bei dem die Sparer einen Teil der Verluste selbst tragen müssen, will die Kommission abschaffen. Die Mitgliedstaaten wären so gezwungen, die Einlage bis zur Mindestdeckung komplett zu schützen.
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