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Justizminister Hahn: "Nicht falsch informiert"

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn weist Vorwürfe im Fall Wolski zurück. Er habe das Parlament nicht falsch über die Ermittlungen informiert. Von Pitt von Bebenburg

Jörg-Uwe Hahn
Jörg-Uwe Hahn
Foto: dpa

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat den Vorwurf zurückgewiesen, er habe das Parlament falsch über die Ermittlungen im Fall Wolski informiert. "Ich habe den Rechts- und Integrationsausschuss in allen Punkten korrekt informiert", teilte der Minister in einer Stellungnahme vom Dienstag mit.

SPD, Grüne und Linke äußerten den Verdacht, dass Hahn dem Ausschuss nicht die ganze Wahrheit gesagt habe. Mindestens in einem Punkt sehe er sich "unzutreffend informiert", sagte der Grünen-Rechtspolitiker Andreas Jürgens, auf dessen schriftliche Fragen der Justizminister vor zwei Wochen im Rechtsausschuss geantwortet hatte.

Der Grüne hatte den Minister gefragt, ob es stimme, dass die in Frankreich lebende Zeugin Marion L. der zuständigen Staatsanwaltschaft angeboten habe, zur Vernehmung nach Deutschland zu kommen. Hahn hatte die Frage verneint. Er hatte den Abgeordneten dabei nicht mitgeteilt, dass der Frankfurter Anwalt Jürgen Fischer die Staatsanwaltschaft auf Marion L.s Bereitschaft zur Aussage hingewiesen hatte.

Marion L. war nach eigenen Angaben Augenzeugin, als der Anwalt Michael Wolski gemeinsam mit der Witwe Margit C. im französischen Cannes für ein Immobilien-Geschäft bei einem Notar vorsprach. Dort sollen Wolski und Margit C. Dokumente vorgelegt haben, in denen der verstorbene Ehemann von Margit C. zum Lebenden erklärt wurde.

Hahn versicherte, ein Angebot von Margit C. habe den Behörden nicht vorgelegen. Das Telefax von Fischer sei "lediglich eine Anregung der Rechtsanwälte des Anzeigenerstatters", eines Sohns von Herrn C. Weiter urteilt der Minister: "Es liegt auf der Hand, dass es sich hierbei nicht um ein eigenes Angebot der Zeugin L. handelt. Anderenfalls hätten die Anwälte die Vertretung der Zeugin L. sowie ihre Bevollmächtigung offen legen müssen. Dies ist nicht erfolgt." Hahn berichtete, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihn für den Bericht im Ausschuss nicht über das Fax informiert habe. Dies sei seiner Ansicht nach auch nicht erforderlich gewesen, da "die Fragestellung konkret ein eigenes Angebot der Zeugin L. zum Gegenstand hatte".

Angesichts der aktuellen Vorwürfe habe die Staatsanwaltschaft nun berichtet, warum sie damals nicht auf das Vernehmungsangebot eingegangen sei. Das habe "ermittlungstaktische Gründe", teilte Hahn mit.

Heike Hofmann (SPD) nannte es "fadenscheinige Ausflüchte", wenn der Minister darauf hinweise, dass "nur der Anwalt, nicht aber die Zeugin selbst die Aussagebereitschaft signalisiert habe". Damit schüre er "den Verdacht, das Parlament vorsätzlich falsch informiert zu haben."

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  24 | 2 | 2010
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