Innenminister Volker Bouffier (CDU) gerät im Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre unter Druck. In der ersten öffentlichen Sitzung wurde am Freitag in Wiesbaden bekannt, dass der Minister seinen Favoriten und Parteifreund Hans Langecker schon 2007 ohne Ausschreibung zum Chef der hessischen Bereitschaftspolizei machen wollte.
Davon hatte Bouffier bisher nichts berichtet. Auch der frühere Vizepräsident der Landespolizei, Günter Hefner, erzählte davon kein Wort, als er vor dem Ausschuss die Vorgänge bis zu Langeckers Berufung im Sommer 2009 darstellte. Erst als SPD-Obfrau Nancy Faeser ihn mit einem entsprechenden Hinweis aus den Akten konfrontierte, räumte Hefner den Vorgang ein.
In großer Eile berief die Landesregierung im Juli 2009 Hans Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei. An einem Montag entschied das Kabinett, Dienstag früh erhielt er die Urkunde.
Der Posten war in diesem Verfahren nicht ausgeschrieben worden. In einem vorigen Verfahren hatte die Regierung die Stelle an Langecker vergeben wollen. Ein unterlegener Kandidat klagte mit Erfolg dagegen. Er wird nächste Woche im Untersuchungsausschuss gehört. (pit)
Danach erstellte er im November 2007 im Auftrag von Bouffier den Entwurf für eine Kabinettsvorlage, mit der Langecker berufen werden sollte. Davon sah der Minister aber ab. Aus einem Schreiben von Polizeipräsident Norbert Nedela geht hervor, dass er zwar die Vorlage an Bouffier übersandte, aber dringend dazu riet, anders zu verfahren und die Stelle auszuschreiben. Die Vorlage selbst ist laut SPD-Frau Faeser nicht in den Akten enthalten, die der Ausschuss bekam.
Unterlagen sollen fehlen
Nach diesem ersten Anlauf scheiterte ein zweiter vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH). Diesmal, im Jahr 2008, war die Stelle ausgeschrieben worden, es gab drei Bewerber. Bouffier entschied sich für Langecker, wogegen der unterlegene Wolfram Ritter erfolgreich vor Gericht zog. Trotzdem berief die Regierung im Juli 2009 Langecker. Nach ihrer Darstellung gab es davor ein drittes Auswahlverfahren ohne Ausschreibung. In den Unterlagen ist aber nach Oppositionsangaben weder ein formeller Abschluss des zweiten Verfahrens noch eine Dokumentation des dritten Verfahrens enthalten. Nach Hefners Angaben war eine erneute Ausschreibung nicht nötig. In dem begrenzten Kreis von Führungskräften der Polizei wisse "jeder, wann wo welche Stelle frei wird".
Der unterlegene Wolfram Ritter hatte 2008 durchgesetzt, dass Polizeipräsident Norbert Nedela und sein Vize Hefner nicht an der Auswahl teilnahmen, weil er sie für befangen hielt. Dagegen legen die Akten nahe, dass zwischen Hefner und dem erfolgreichen Langecker ein augenzwinkerndes Einvernehmen herrschte. Faeser zitierte eine Mail, die Langecker während des Gerichtsverfahrens an Hefner geschrieben habe. Sie ende mit der Bemerkung: "PS: Diese Mail existiert nicht!"
Verwundert ist die Opposition auch über den Umgang des Ministeriums mit dem VGH-Urteil. Darin wird beanstandet, dass das Ministerium die Beurteilungen der Kandidaten Ritter und Langecker als gleich gut eingeschätzt hatte, obwohl für bestimmte Zeiträume keine Beurteilungen vorlagen. Diese Lücken habe das Ministerium für ein neues Auswahlverfahren auszufüllen, so die Vorgabe.
Hefner meinte jedoch: "Da muss ich mich nicht dran halten." Diese Passage der VGH-Begründung sei kein "tragender Grund".

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